Schäuble scannt weiter

Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Nummernschild-Scanning als verfassungswidrig eingestuft hat, will Bundesinnenminister Schäuble die LKW-Mautbrücken trotzdem nutzen. Die Daten aus der LKW-Maut sollen zur Strafverfolgung auch weiterhin genutzt werden.

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Und das obwohl das BVerfG grundgesetzwidrige Ermittlungen „ins Blaue hinein“ untersagt hat.

Quelle: Handelsblatt