Urteil: Hartz4 muß geändert werden!
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hält die derzeit geltenden Hartz4-Sätze für verfassungswidrig.
Im einem Urteil hat das BVerfG jetzt weitgehende Korrekturen verlangt.
Bis Jahresende 2010 dürfen noch die jetzigen Sätze angewendet werden. Ab Januar 2011 müssen aber neue Hartz4-Sätze gelten, weil die Berechungen der bisherigen verfassungswidrig sind.
Drei Familien hatten geklagt, weil sie die für Kinder geltenden Hart4-Sätze als zu niedrig ansehen. Dem gaben die Verfassungsrichter recht.
Erwachsene erhalten zur Zeit einen Regelsatz von 359 EUR, Kinder erhalten je nach Alter zwischen 215 EUR (unter 6 Jahre), 251 EUR (unter 14 Jahre) oder 287 EUR (14 bis 18 Jahre). Das entspricht jeweils 60, 70 bzw. 80 Prozent vom Erwachsenen-Regelsatz.
Das BVerfG halten diese Berechungen nicht für transparent und fordert deshalb vom Gesetzgeber eine sich an der Realität orientierende Neuregelung:
Die Regelleistungen sowohl des Arbeitslosengeldes II für Erwachsene als auch des Sozialgeldes für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres genügen dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht.
Die Berechungen der Kinder-Hartz4-Sätze müssen sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Feste Prozentsätze sind da nicht ausreichend.
Hartz4-Empfänger können jetzt unter Berufung auf das Urteil „besonderen Bedarf“ geltend machen, wenn der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. Das bedeutet im Einzelfall höhere Hartz4-Leistungen für Familien mit Kindern.
Die Politik hat nun alle Hände voll zu tun, bis Jahresende eine gerechte und verfassungsgemäße Neuregelung der Hartz4-Sätze zu schaffen.
Fangen Sie an Frau von der Leyen!
Quelle: SpOn
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