BILD plant kostenlose Sonderausgabe für alle
Kostenlose Sonderausgabe soll an alle Haushalte verteilt werden.
Am 23. Juni 2012 will BILD aus Anlass des eigenen 60-jährigen Bestehens eine kostenlose Sonderausgabe herausgeben. Mit dieser Ausgabe sollen alle rund 41 Mio. Haushalte in Deutschland beglückt werden. Ob sie wollen oder nicht.
BILD dir ein, es sei eine „Zeitung“
Im Mediaplan für diese Sonderausgabe der BILD, mit dem bei Werbekunden um Anzeigenschaltungen geworben wird, heißt es daher auch klipp und klar: „Verteilung: ca. 41 Mio. Haushalte inkl. Werbeverweigerer“. Der Axel Springer Verlag will seine Gratisausgabe der BILD also auch dann zustellen bzw. im Briefkasten ablegen, wenn auf diesem die bekannten Aufkleber „Keine Werbung*“ prangen.
Anders lassen sich wohl die exorbitanten Anzeigenpreise kaum rechtfertigen, die wiederum diese Megaaktion der BILD erst möglich machen und für ausreichend Gewinn sorgen sollen. Immerhin 4.000.000 EUR soll eine ganzseitige Anzeige kosten, eine halbe Seite bekommt man für läppische 2.200.000 EUR. Jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer versteht sich.
Doch bereits jetzt regt sich Widerstand gegen diese Verteilaktion. Viele Menschen wollen schlicht keine BILD in ihrem Zeitungskasten haben, auch nicht geschenkt. Sie wollen weder den spärlichen Inhalt lesen, der nur allzu häufig durch riesige Überschriften und noch größere Bilder unterbrochen wird, noch dazu beitragen, daß der Springer Verlag mit dieser Aktion seine Kassen füllt.
Deshalb ist die rechtliche Betrachtung dieser BILD-Aktion nicht zu unterschätzen. Es gibt bereits Urteile, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Darin heißt es, daß die Aufkleber „Keine Werbung*“ keine Wirkung für Gratiszeitungen mit redaktionellem Inhalt haben. Auch wenn diese Gratiszeitungen zum übergroßen Anteil aus Anzeigen bestehen. Man müßte also einen speziellen Aufkleber mit dem Inhalt „Bitte keine BILD einwerfen oder ablegen“ an seinem Briefkasten anbringen. Ob sich die Verteiler dann daran halten werden, bleibt abzuwarten.
Will man aber im Vorfeld sichergehen, daß man nicht mit der BILD-Sonderausgabe belästigt wird, dann muß man aktiv werden. Laut eines Urteils des Landgerichts Lüneburg, in dem es um das eingetütete Werbeblatt „Einkauf aktuell“ der Deutschen Post ging, sind Postwurfsendungen unzulässig, wenn man schriftlich widersprochen hat. Jeder, der am 23. Juni keine BILD in seinem Briefkasten haben will, sollte deshalb rechtzeitig dem Springer Verlag eine Zustellung der BILD (hier ein Musterschreiben des RA Schwartmann) untersagen.
Findet man dann im Sommer trotzdem eine Ausgabe im Kasten, weil BILD seine Aktion entgegen der Untersagungen durchzieht, da es technisch fast unmöglich ist, die Verweiger bei der Verteilaktion auszunehmen, aber auch um seine Anzeigenkunden zu befriedigen, dann kann man Unterlassungsansprüche anmelden. Dann droht BILD die größte Abmahnwelle aller Zeiten.
Quellen: lawblog, meedia
Update (12.04.2012): Campact hat eine Aktion gegen die BILD-Sonderausgabe gestartet, mit der man die Zustellung per E-Mail verweigern kann.
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