Volkswagen: Der Abgas-Skandal geht weiter.

Der Skandal um manipulierte Abgaszahlen bei Volkswagen ist noch lange nicht ausgestanden. Verbraucher sollten jetzt ihre Rechte sichern.

Die Terroranschläge und die Jagd auf die Terroristen haben dafür gesorgt, dass der Abgasskandal des Automobilherstellers Volkswagen etwas aus dem Fokus der medialen Berichterstattung und damit aus dem Fokus der Öffentlichkeit geraten ist. Doch das bedeutet keinesfalls, dass es zu irgendeiner Lösung, Wiedergutmachung, Aufarbeitung und sonst etwas in dieser Richtung gekommen ist. Der Skandal schwelt munter weiter und täglich kommen neue erschreckende Details ans Tageslicht.

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Manager wussten schon lange Bescheid

Nach Berichten des ZDF-Magazins „Frontal 21“ gibt es einen als „streng vertraulich“ markierten Aktenvermerk für den niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil (SPD), sitzt von Amts wegen im VW-Aufsichtsrat, der den zeitlichen Ablauf der Kontakte zwischen den US-Behörden und Volkswagen genau aufzeigt. Daraus geht hervor, dass Volkswagen bereits am 19. August 2015 ein Teilgeständnis gegenüber der kalifornischen Umweltbehörde Carb abgab. Und am 03. September wurden dann alle Details offengelegt.

Aktionärsklage möglich

Erst Mitte September wurden der Aufsichtsrat, die Kunden über die Manipulationen informiert. Und auch die Aktionäre erfuhren vorher kein Sterbenswörtchen, dabei hätte Volkswagen genau dies machen müssen, so sehen es die Gesetze und Börsenregeln vor. Damit hat die VW die Aufklärung der Aktionäre wissentlich und vorsätzlich verschleppt, entsprechende Klagen von Anteilseignern wegen des erlittenen Kursverlustes dürfen deshalb eine hohe Chance auf Erfolg haben.

Verbraucher müssen Rechte sichern

Auch die Kunden, sprich Halter von Fahrzeugen aus dem Volkswagen-Konzern, müssen aktiv werden, wollen sie am Ende nicht auf hohen Kosten sitzen bleiben. Noch gibt es von VW keine eindeutige Erklärung, inwieweit die Kunden entschädigt werden sollen.

Bislang ist nur die Rede davon, dass die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erzwungene Nachrüstung der über 2 Millionen hierzulande zugelassenen VW-Dieselfahrzeuge für die Kunden kostenfrei sein soll. Ebenso sollen etwaige Nachzahlungen zur Kfz-Steuer übernommen werden. Alles, was darüber hinaus geht, dazu schweigt Volkswagen bisher.

Dabei dürfte allein die Nachrüstaktion für viele VW-Halter zusätzliche Kosten verursachen, wie beispielsweise Verdienstausfall, Kosten für einen Mietwagen und Verluste bei Wiederverkaufswert.

Wollen VW-Kunden nicht auf diesen und anderen Schäden sitzen bleiben, müssen sie jetzt aktiv werden. Zuallererst sollten sie bei Volkswagen direkt oder bei ihrem Händler einen Verzicht auf Verjährung einholen, sonst kann es vielen passieren, dass die 2-jährige Gewährleistungsfrist für ihr Fahrzeug abläuft, bevor VW das Auto nachgebessert hat.

Außerdem sollten sich die Kunden nicht scheuen, ein Gutachten in Auftrag zu geben, dass den Ist-Zustand des Fahrzeugs beschreibt. Nur so können Veränderungen in der Motorleistung, im Abgasverhalten und in der Endgeschwindigkeit, die durch die Nachrüstaktion entstanden sind, zweifelsfrei bewiesen werden.

Wer jetzt noch abwartet und auf ein Einlenken von VW oder gar entsprechende Gesetze der Politik hofft, wird später garantiert ein böses Erwachen erleben. Verbraucherverbände fordern längst, dass Bundesverkehrsminister Dobrindt (CSU) eine entsprechende Weisung an das Kraftfahrt-Bundesamt erlässt, so dass VW für alle Kosten, die aus dem Abgasskandal hervorgehen, übernehmen muss. Doch Dobrindt schläft weiter und versucht das Problem offensichtlich auszusitzen.

 

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