Abgas-Skandal: Gericht verurteilt Händler zur PKW-Rücknahme

Erstmals verurteilt ein Gericht einen Autohändler zur Rücknahme eines mit Abgasbetrugssoftware manipulierten PKW.

Der Abgasskandal #Dieselgate zieht sich nun schon 12 Monate hin. Vor genau einem Jahr kamen die ersten Informationen zur Betrugssoftware, mit der der Volkswagen-Konzern seine PKW gesetzwidrig für den Abgastest manipulierte, in die Öffentlichkeit.

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Samthandschuhe für VW

VW, Bundesregierung und andere Involvierten der Autobranche wußten dagegen wohl bereits seit Monaten von die Manipulationen. Doch der Staat zieht bei allen Themen, die VW oder die Autobranche allgemein betreffen, traditionell die Samthandschuhe an. Und so verwundete es nicht, daß die manipulierten PKW noch immer fahren dürfen, obwohl sie nicht die gesetzlichen Vorgaben zu den Emissionen von Stickoxiden und wohl auch von Kohlenmonoxid einhalten.

Die sofortige Stillegung der gesamten manipulierten PKW-Flotte des VW-Konzerns nebst aller Tochterfabrikate wäre eigentlich die logische Konsequenz gewesen. Doch soweit will man weder in Berlin noch in Hannover gehen, schließlich ist der Staat in Person des Landes Niedersachsen mit 20 Prozent an VW beteiligt. Und sich selbst in die Suppe spucken möchte man dann doch nicht. Da darf auch gern einmal geltendes Gesetz gebrochen werden.

Umrüstung

Und so läßt man Volkswagen vom Gesetzgeber her auch alle Zeit der Welt, um die manipulierten PKW auf ein zugelassenes System umzurüsten. Wann genau alle PKW die gesetzlichen Abgas-Vorgaben einhalten werden, weiß auch heute, 12 Monate nach Bekanntwerden des Skandals niemand. Zwar sind wohl die ersten Umrüstaktionen angelaufen, so ganz genau erfährt dazu jedoch nichts. Noch nicht einmal die betrogenen Autokäufer haben dazu stichhaltige Informationen erhalten. Alles hält sich bislang Nebulösen.

Schadenersatz

Ganz besonders zurückhaltend ist man bei VW in puncto Schadenersatz. Niemand bekommt verläßliche Aussagen darüber, inwieweit die vorgesehenen Umrüstungen Auswirkungen auf Verbrauch, Leistung oder Verschleiß und damit auf den Wiederverkaufswert des PKW haben werden.

Nur eines weiß man bei Volkswagen ganz sicher, zurücknehmen will man die manipulierten PKW nicht. Und alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Umrüstaktion auftreten, wie Reisekosten, Verdienstausfall u.ä., hat natürlich der PKW-Käufer zu tragen. Selber schuld, wenn er einen VW oder Audi, Seat, Skoda oder sonst einen PKW aus dem VW-Konzern kauft.

Nur wenn der Käufer seinen Wohnsitz in den USA hat, dann gibt es doch einen finanziellen Ausgleich. Auch eine Aussage, die man sich als deutscher Kunde sehr genau auf der Zunge zergehen lassen sollte.

Gericht verurteilt Händler zur Rücknahme

Alles hätte schön sein können für Volkswagen, wären da nur nicht die sturen Kunden. Die wollen einfach nicht stillhalten und klagen immer wieder gegen VW, weil ihnen ein PKW mit der Abgasbetrugssoftware untergeschoben wurde. Sie wollen die manipulierten PKW einfach zurückgeben. Frechheit.

Bislang ging immer VW als Sieger aus den Gerichtsverhandlungen. Bis zum gestrigen Mittwoch, den 14.09.2016. Dieser Tag könnte im Rückblick einmal zum entscheidenden Tag für Volkswagen werden. Denn gestern hat das Landgericht Krefeld einen Autohändler dazu verurteilt, zwei PKW der Marke Audi, die mit der Betrugssoftware manipuliert wurden, zurückzunehmen und den Käufern den Kaufpreis – abzüglich einer Gebühr für die bisherige Nutzung – zu erstatten.

Das Gericht ist der Auffassung, daß die Abgasbetrugssoftware einen Sachmangel darstellt. Dieser Mangel berechtigt zum sofortigen Rücktritt vom Kauf. Und es kommt noch besser: Die von VW vorgesehene Nacherfüllung – sprich die geplante Umrüstaktion durch Software- und/oder Hardware-Update der Motorsteuerung – ist unzumutbar, weil auch danach ein „berechtigter Mangelverdacht“ bleibe.

Ebenso wenig müssen die Kunden es hinnehmen, daß ausgerechnet diejenigen, die die „arglistige Täuschung“ begangen haben, nun den Mangel beseitigen wollen. Das ist starker Tobak. Das Gericht traut den VW-Ingenieuren demnach nicht über den Weg. Ganz nach dem Motto: Wer einmal betrügt, der macht das vielleicht wieder.

Darüber hinaus müssen die PKW-Käufer es ebenso wenig hinnehmen, wenn die Werte bei den Stickoxiden möglicherweise durch Mängel an den Kohlendioxid-Werten ausgeglichen werden. Da man dies als Außenstehender kaum einschätzen kann, auch das Gericht hat hierfür kein technisches Gutachten eingeholt, reiche bereits der berechtigte Verdacht aus.

Folgen für VW

Natürlich hat Volkswagen sofort nach der Urteilsverkündung angekündigt, weitere Rechtsmittel einlegen zu wollen. Eine Berufung vorm Oberlandesgericht steht deshalb im Raum und das gestrige Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sollte sich das Krefelder Urteil jedoch am Ende durchsetzen können, dann kommt es für VW ganz dick. Denn dann wird sicherlich eine große Anzahl der betrogenen Käufer vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen und den Kaufpreis zurückverlangen. Sollte es dazu kommen, dann werden in Wolfsburg endgültig die Lichter ausgehen.

VW und der Staat werden sicherlich alles dafür unternehmen, damit es dazu nicht kommt. Wie weit man dafür gehen wird, darauf darf man schon heute gespannt sein.

 

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