Bundesregierung beschließt Onlinedurchsuchung

Die große Koalition  hat den Weg freigemacht für das neue BKA-Gesetz.

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Eines muß man der Bundesregierung lassen, sie versteht es, Gesetze, die Staub aufwirbeln könnten, zeitlich so zu verabschieden, daß der gemeine Deutsche nichts davon mitbekommt. Kaum waren alle Medienkanäle mit ständigem Neuaufkochen der Obama-Sauce beschäftigt, beschließt die Bundesregierung mal eben schnell und klammheimlich die Novelle des BKA-Gesetzes. Hat ja schon während der Fußball-WM so toll funktioniert. Gebt dem Volk Spiele und es ist abgelenkt und stört nicht die wirklich wichtigen Vorgänge im Land. Auch eine Art Politik zu machen. Eine feige und undemokratische allemal.

Die Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) werden mit dieser Novelle stark erweitert. Zur Terrorabwehr werden demnach Rasterfahndung, Telekommunikationsüberwachung (auch Internettelefonie) und Einsatz von Mini-Kameras und -Mikrofonen für den großen Lauschangriff massiv ausgebaut.
Dazu zählt auch der feuchte Traum von Bundesinnenminister Schäuble: Die Onlinedurchsuchung, auch bekannt als Bundestrojaner, wird erlaubt und zwar in der verschärften Version. So darf der BKA-Präsident bei „besonderen Gefährdungssituationen“ den Einsatz des Bundestrojaners auch ohne richterlichen Beschluß anordnen. Das wird sich das Bundesverfassungsgericht nochmal ansehen müssen!

Den Oberwitz dabei leistete sich die SPD. Im „Kampf für die Erhaltung der Bürgerrechte“ konnte sie durchsetzen, daß die Onlinedurchsuchung zunächst bis 2020(!) befristet wird. Eine neue Agenda 2020 oder was soll das sein? Gibt es dann keine Terroristen oder keine privaten Computer mehr? Oder geht deren Windows 3.11-Kalender nur bis 2020? Was könnten wohl die Argumente der SPD für diese „so wichtige Einschränkung“ sein? Der Rest der Novelle scheint der SPD jedenfalls keine Probleme zu bereiten.

Stimmen Bundestag und Bundesrat der Novelle des BKA-Gesetzes zu, dann kann dieses Machwerk noch Ende des Jahres in Kraft treten. Das wäre ein schwarzer Tag für die Bürgerrechte in Deutschland. Der Datenschutz und das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme werden mit Füßen getreten. Die Demokratie in Deutschland wird dadurch schweren Schaden nehmen.

Wolfgang S. hat damit seinen Lebenstraum verwirklicht. Dann kann er ja jetzt abtreten und sich nochmal mit dem Unterschied Internet : Telefonanlage beschäftigen. Vielleicht kann man bei ihm ja auf Altersweisheit hoffen. Hauptsache der Mann ist weg von wichtigen Entscheidungsposten. Genug Schaden hat er ja schon angerichtet.

Quelle: heise

 

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