Vorratsdatenspeicherung außer Kraft gesetzt
Dem von mehr als 34.000 Bürgern unterstützten Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung aller Telefonverbindungen wurde zum Teil vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stattgegeben. Der Staat darf auf Vorrat gespeicherte Telefonverbindungsdaten vorerst nur zur Verfolgung schwerer Straftaten nutzen.
Die Speicherung der Daten bleibt vorerst weiter zulässig. Das BVerfG war der Auffassung, daß nicht das Speichern selbst, sondern erst der Zugriff auf die Daten in die Freiheit der Bürger eingreift. Bis zum 1. September hat die Bundesregierung jetzt einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Dann wird in der Hauptsache entschieden.
Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betont:
„Das Verfassungsgericht ist bei Eilentscheidungen traditionell zurückhaltend. Dass die Richter in diesem Fall die Weitergabe der Daten auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt haben, zeigt, dass hier ein gravierender Grundrechtseingriff vorliegt. Die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung und KFZ-Kennzeichenerfassung machen deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht dem Sicherheitswahn der Innenminister die Grundrechte entgegenhält.“
Unterdessen fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung als Konsequenz den Rücktritt der verantwortlichen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD):
„Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht. Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar. Frau Zypries hat die Öffentlichkeit systematisch getäuscht, etwa mit der vor dem Bundestag aufgestellten Behauptung, es gehe um ’schwerste Kriminalität‘, während das Gesetz in Wahrheit jede ‚mittels Telekommunikation‘ begangene Straftat betrifft, oder mit der Aussage, man setze die EG-Richtlinie ‚in minimaler Weise um‘, während das Gesetz in Wahrheit weit über die Vorgaben aus Brüssel hinaus geht. Wir brauchen endlich wieder freiheitsfreundliche Innen- und Justizminister!„
Quelle: SPIEGEL online, AK Vorratsdatenspeicherung
Nachtrag: Hier redet sich Schäuble die einstweilige Anordnung schön. Wie kann man nur so fanatisch sein?!
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