Abmahnwelle vor dem Aus
Abmahner erhalten in Zukunft nur noch 100 EUR für Rechtsanwaltskosten, wenn das neue Gesetz aus dem Hause des Bundesjustizministeriums inkraft getreten ist. Voraussetzung für die gedeckelten Anwaltskosten ist, daß der Abgemahnte nicht im geschäftlichen Verkehr tätig ist.
Laut Zypries, Bundesjistizministerin, stellt dieses Gesetz sicher
dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird.
In der Vergangenheit gab es wahre Abmahnwellen gegen Homepagebetreiber, egal ob privat oder geschäftlich. Schon bei kleinsten Vergehen gegen das Urheberrecht wurden sie mit Abmahnungen von „Rechtsanwälten“ überhäuft und mit Gebührenbescheiden in Höhe von 400 bis 800 EUR konfrontiert. Dabei stand bei den „Rechtsanwälten“ offensichtlich mehr das Eintreiben der Gebühren im Vordergrund als der Schutz des Urheberrechts.
Diesen Umstand hat jetzt auch das Bundesjustizministerium erkannt und will diesen Wildwuchs mit dem neuen Gesetz eindämmen. Am Freitag soll der Bundestag über das Gesetz abstimmen.
Für nur noch 100 EUR werden sich in Zukunft wohl keine „Rechtsanwälte“ mehr finden, die damit ihr Auskommen finanzieren können, denn der Rechteinhaber wird den Rest der Abmahngebühr wohl kaum bezahlen wollen.
Kleiner Haken bei Sache: Das Gesetz ist Teil eines ganzen Gesetzeswerkes zur Stärkung der Urheber. Mit diesem soll es den Rechteinhabern leichter gemacht werden, ihre Rechte auch durchzusetzen. In Zukunft soll daher der Weg über Strafanzeige und Staatsanwaltschaft umgangen werden und der Rechteinhaber kann beim Internet-Provider direkt die Verbindungsdaten der Internetnutzer abfragen.
Dagegen laufen Datenschützer Sturm. Änderungen am Gesetz können sie wohl bis Freitag nicht mehr durchsetzen. Bleibt nur noch der Weg über den Rechtsweg. Mal sehen, ob wieder mal das Bundesverfassungsgericht Politik machen muß.