5 Prozent-Hürde bei Wahl unzulässig

Laut einem Urteil des thüringischen Verfassungsgerichtshof verstößt die 5 Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen gegen die Thüringer Verfassung. Astrid Rothe-Beinlich, GRÜNE, nannte das Urteil einen Sieg der Demokratie. Sie zeigte sich erfreut:

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daß nun tatsächlich jede Stimme entscheidend ist. Eine Fünf-Prozent-Klausel verletzt die Chancengleichheit der Parteien.

Obwohl die Fünf-Prozent-Sperrklausel gegen die Thüringer Verfassung verstößt, wirkt sich dies nicht auf die zurückliegenden Wahlen aus. Die Klausel ist erst bei den nächsten landesweiten Kommunalwahlen nicht mehr anzuwenden, entschied der Verfassungsgerichtshof.

Quelle: DIE GRÜNEN