Schäuble zurechtgestutzt

Bundesjustizministerin Zypries und Bundesinnenminister Schäuble haben sich auf einen Gesetzentwurf für die geplante Onlinedurchsuchung geeinigt.

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In Zukunft dürfen Computer von Verdächtigen nach richterlichem Beschluß mit entsprechender Software durchsucht werden. Die heimliche Installation des „Bundestrojaners“ beim Verdächtigen vor Ort bleibt jedoch verboten. Da mußte Herr Schäuble sich wohl oder übel fügen. Die private Wohnung darf nicht betreten werden!
Das bedeutet z.B. für das Bundeskriminalamt (BKA), daß der Trojaner nur online auf dem zu durchsuchenden PC installiert werden darf.

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Ob das BKA dazu technisch wirklich in der Lage ist, darf bezweifelt werden. Ein ausgereifter Virenscanner, eine Firewall und aktivierte Verschlüsselungssoftware werden ein gutes Werk zum Schutz der Daten tun.

Quelle: SPIEGEL online

2 Kommentare

  • Nu ja. Also druff musser der Trojaner. Wenn et also nich mit Türe eintreten erlaubt ist, dann machen wir es eben anders. Dann lachen wir uns eins und haben längst ein Türchen einbauen lassen. Eins bei Microsoft, eins auf dem Router, eins hier und eines da. Da brauchen wir dann gar nichts einzutreten. Da sind wir nämlich schon lange drin.

    Augenwischerei ist das Ganze. Sonst nichts.

  • Markus

    Naja die Hürden dafür sind schon sehr schwer zu umgehen. Und ich denke nicht, dass ein Anbieter irgendwelche Türen für solche Aktionen offenlässt. Sollte das nämlich Publik werden, kann derjenige sofort Insolvenz anmelden. Da niemand sein Produkt mehr kaufen würde und sein Image nicht mehr reparierbar wäre.