Kranke Arbeitslose erhalten weniger Geld

Wer als Arbeitsloser im Krankenhaus liegt, erhält weniger Hartz IV.

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Da man im Krankenhaus umsonst essen kann und Essen als Einkommen zählt, wird der Regelsatz für einen Hartz IV- Empfänger entsprechend gekürzt.
Das Bundesarbeitsministerium hatte dafür eine seit dem 01.01.2008 geltende Verodnung erlassen. Danach werden pro Tag im Krankenhaus 4,05 EUR für drei Mahlzeiten auf den Regelsatz angerechnet. Es gilt eine Bagatellgrenze von 83 EUR pro Monat, so daß man nach 21 Tagen Krankenhausessen mit Abzüge bei den Hartz IV-Leistungen rechnen muß.

Arbeitsloseninitiativen bezweifeln allerdings die Rechtmäßigkeit dieser Verordnung. Denn das Bundesarbeitsministerium darf nur festlegen, welche Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Durch diese Verordnung ist die Einkommensdefinition jedoch auf den Kopf gestellt.
Auch das Landessozialgericht Niedersachsen ist der Meinung, daß Leistungen bei einer stationären Unterbringung nicht per Verodnung als Einkommen definiert werden dürfen.

Widersprüche gegen dieses Kürzen des Regelsatzen dürften also sehr gute Aussichten auf Erfolg haben.

Quelle: Ihre-Vorsorge.de

Ich bin immer wieder erstaunt, wie einfallsreich man in der Bundesregierung ist, wenn es darum geht, Leistungen zu kürzen. Gern auch bei denen, die sowieso schon nichts haben.
Vielleicht verwenden die Ministerien mal ihre Energie dafür, dieses Land zu refomieren und lebenswerte Umstände für ALLE zu schaffen und dauerhaft zu garantieren.

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