Bundesverfassungsgericht stärkt Anwaltsrechte

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stärkt die Rechte von Anwälten.

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Die Wohnung eines Anwalts darf, auch wenn der Anwalt selbst einer Straftat verdächtigt wird, nur unter besonderen Voraussetzungen durchsucht werden. Sollte davon auch noch das Verhältnis des Anwalts zu einem Mandanten betroffen sein, müssen die Durchsuchungsbeschlüsse noch strenger geprüft werden.

Damit hebt das BVerfG die Hürden für Ermittlungsmaßnahmen gegen Anwälte an. Das BVerfg verweist damit auf die herausragende Bedeutung der Anwälte für die Rechtspflege.

Quelle: Handelsblatt

Das Bundesverfassungsgericht stärkt damit wieder einmal die Rechte, die in einer Demokratie eigentlich selbstverständlich sein sollten.