Alte schnurlose Telefone ab 2009 verboten
Alte schnurlose Telefone aus den neunziger Jahren sind ab 2009 nicht mehr zulässig.
Wer ab 2009 mit schnurlosen Telefonen, die auf den Standards CT1+ oder CT2 basieren, telefoniert und dabei Störungen verursacht, muß mit Strafen bis zu 1.600 EUR rechnen.
Grund ist die Neuvergabe der Frequenzen, auf denen die alten Telefonen arbeiten. Diese Frequenzen sind ab 2009 für den Mobilfunk freigegeben. Und damit sich die einzelnen „Funkgeräte“ nicht gegenseitig stören, ist der Weiterbetrieb der alten Schnurlostelefone* ab Anfang 2009 verboten.
Laut der Bundesnetzagentur sind die alten Telefone leicht zu erkennen:
Sie haben teils ein beachtliches Gewicht. Sie heißen Sinus 1 bis 5, haben eine Kennzeichnung wie das Posthorn, ein Z und eine Zulassungsnummer, die mit U oder V endet.
Bereits im Februar hatte die Bundesnetzagentur die Nichtverlängerung der Frequenzen für CT1+ und CT2 mitgeteilt. Verbände und Verbraucherschützer hätten Einspruch erheben können, was jedoch nicht geschah. Offenbar waren die Verbraucherschützer mit der Mitteilung schlicht überfordert und haben den eigentlichen Inhalt überhaupt nicht erkannt:
Wir haben es selber nicht richtig verstanden, weil das Amtsblatt sehr fachchinesisch formuliert war. Erst im Nachhinein haben wir gemerkt, was da abläuft,
sagte Martin Bobrowski vom Bundesverband Verbraucherzentralen gegenüber dem ARD-Magazin „Plusminus“. Plusminus wird in seiner heutigen Sendung über das Thema berichten.
Quelle: SPIEGEL
auf http://blog.telefon.de erschien gestern eine ausführliche Liste mit betroffenen Endgeräten, die man besser ersetzen sollte.
grusz
klm