GEZ-Gebühr für Internet-PC unrechtmäßig
Die GEZ-Gebühr für Internet-PCs ist unrechtmäßig.
Zu dieser Auffassung kam das Verwaltungsgericht Wiesbaden. In den Vorschriften für eine Gebührenpflicht würden „neuartige Rundfunkempfänger“ (schöne Wortschöpfung der GEZ Bürokraten), wie PCs mit Internetanschluß, überhaupt nicht erwähnt. Deshalb könne nur indirekt auf eine Gebührenpflicht geschlossen werden.
Ein EDV-Fachmann hatte gegen die GEZ-Gebühr für seinen Internet-PC in der privaten Wohnung, den er nur für seine Arbeit nutzt, geklagt. Zwangs-PayTV-Gebühren zahlt er ja ohnehin für seine privaten Fernseher und Radios. Allein das würde den EDV-Fachmann bereits von der zusätzlichen Gebühr für den Internet-PC befreien, so das Gericht.
Weiter ist das Verwaltungsgericht der Meinung, daß schon der vernüftige Menschenverstand einem sagt, daß ein Rundfunkemfangsgerät ein Radio oder zumindest ein Gerät mit Empfangsteil ist, das auch zum Zweck des Rundfunkempfangs angeschafft wurde. Ein PC, der auch hauptsächlich für die Arbeit angeschafft wurde, kann man als vernüftig denkender Mensch nicht dazu zählen.
Eine schallende Ohrfeige für die Geldeintreiber der GEZ, die mit immer neuen Begriffsdefinitionen versuchen, für immer mehr Geräte Zwangs-PayTV-Gebühren zu erheben. Fragt sich nur, wann auch noch für die Waschmaschine TV-Gebühren fällig sind. Allein in 2007 hat die GEZ ca. 6 Mio. EUR für Handys und Internet-PCs eingetrieben.
Dem endlich mal Einhalt zu gebieten, war es höchste Zeit.
Quelle: Spiegel