Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Grundrecht
Erstes Gericht sieht Vorratsdatenspeicherung als Verstoß gegen Grundrecht auf Datenschutz.
Wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mitteilt, hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einer Entscheidung vom 27.02.09 (Aktenzeichen 6 K 1045/08.WI) die flächendeckende Aufzeichnung der Telefon- und Internetnutzung als unverhältnismäßig bezeichnet:
Das Gericht sieht in der Datenspeicherung auf Vorrat einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Sie ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden… Der nach Art. 8 EMRK zu wahrende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist durch die Richtlinie [zur Vorratsdatenspeicherung] nicht gewahrt, weshalb sie ungültig ist.
Das Wiesbadener Gericht hat die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nun dem Europäischen Gerichtshof zur Überprüfung vorgelegt, weil es der Meinung ist, daß die Vorratsdatenspeicherung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt und deshalb unwirksam ist.
Auch das wird Herrn Schäuble gar nicht gefallen. Noch ein Gericht mehr, daß sich seinem Überwachungswahn in den Weg stellt.
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Um zu wissen, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen Grundrechte verstösst, braucht man nicht unbedingt ein Gerichtsurteil.
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