Bettler werden die Hartz4-Bezüge gekürzt
Die Stadt Göttingen hat einem Bettler die Hartz4-Bezüge gekürzt, weil seine gesammelten Almosen als Einkommen gewertet wurden.
Das Göttinger Sozialamt hat einem Hartz4-Empfänger die Bezüge gekürzt, nur weil dieser in der Göttinger Innenstadt gebettelt hatte. Einem ganz besonders eifrigen Mitarbeiter des Sozialamtes fiel dieser „massive Verstoß“ gegen die Hartz4-Gesetze auf und er beobachtete -wahrscheinlich bei seinen Einkaufstouren während der Arbeitszeit- das Treiben des Bettlers ganz genau.
So notierte der Sozialamts-Mitarbeiter in seinem Spitzelbuch haarklein, wann sich welche Beträge in der Sammelbüchse befanden. Dann holte der Mitarbeiter zum großen Schlag gegen den Sozialbetrug in Deutschland aus und sendete dem Hartz4-Empfänger einen gepfefferten Bescheid:
In den letzten Tagen habe ich Sie mehrfach gesehen, wie Sie vor dem Rewe-Supermarkt (. . .) gebettelt haben. Zuletzt lagen am 3.1. 2009 in der Mittagszeit circa sechs Euro und heute gegen 13 Uhr etwa 1,40 Euro in einer Blechdose.
Ich beabsichtige daher, (. . .) einen Betrag von 120 Euro als Einkommen durch Betteln anzurechnen.
Der völlig wahnsinnig gewordene Sozialamts-Mitarbeiter hat also allen Ernstes die Almosen auf den Monat hochgerechnet und will deshalb 120 EUR von den Hartz4-Bezügen abziehen. Nur noch 231 EUR stünden dem Bettler daher zu. Den Rest kann er sich ja durch Betteln erarbeiten.
Seit wann zählt Betteln als Arbeit mit geregeltem Einkommen? Wahrscheinlich muß man dafür in Zukunft auch noch Umsatzsteuer und Sozialabgaben zahlen und der Bettler darf Spendenbescheinigungen ausgeben.
Wie weit ist Deutschland eigentlich schon abgesunken?
Es muß sich doch ein Anwalt finden lassen, der den Sozialamts-Vampir wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit vor Gericht bringt!?
Quelle: SZ
Update (31.03.09): Der Göttinger Oberbürgermeister ist aufgewacht: „Ab sofort werden Einküfte aus Bettelei nicht mehr auf Sozialleistungen angerechnet.“
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