Guttenberg zeigt Zensursula das Stop-Schild

Das umstrittene Internet-Zensurgesetz könnte durch das Bundeswirtschaftsministerium kippen.

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Dummheit, Berechnung, Naivität – was immer das Bundeswirtschaftsministerium und seinen Minister von Guttenberg dazu bewogen haben, das Internet-Zensurgesetz erst nach Brüssel zur EU statt zum Bundespräsidenten schicken, wird wohl ein Geheimnis bleiben. Fakt ist, daß durch dieses Vorgehen das Objekt der Überwachungsträume von Ursula von der Leyen ernsthaft gefährdet ist.
Guttenberg zeigt Zensursula damit das Stop-Schild.

Bundestag und Bundesrat hatten das Gesetz bereits in trautem Partei-Gehorsam verabschiedet. Fehlte eigentlich nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten Horst Köhler und das Gesetz wäre wie von Zensursula gewünscht am 01. August inkraft getreten. Das hätte sich gut im Wahlkampf gemacht.
Das BKA hätte ab sofort -quasi völlig frei von parlamentarischer Kontrolle- bestimmt, welche Seiten deutsche Internetuser zu Gesicht bekommen bzw. welche nicht. Unter dem Deckmantel des Kampfes gegen Kinderpornografie wurde damit die Errichtung einer Internetzensur-Infrastruktur beschlossen.
Und daß Horst Köhler ohne zu zucken seine Unterschrift unter diese gesetzgewordene Verletzung des Grundgesetzes gesetzt hätte, davon ist auszugehen.

Doch nun kam alles anders. Bundeswirtschaftsminister zu Guttenberg bzw. einem seiner Mitarbeiter im Minsterium fiel auf, daß es da so etwas wie EU-Gesetze gibt, an die man sich halten sollte. Deshalb schickte man das Gesetz nicht zum Bundespräsidenten sondern erstmal der EU-Kommission „zur Notifizierung“. Nach den EU-Tranzparenz-Richtlinien muß die Kommission vom einem Gesetz Kenntnis erlangen und Stellung dazu beziehen. Die Frist für diese Stellungnahme läuft bis 08. Oktober 2009.

Dann jedoch gibt es den jetzigen Bundestag nicht mehr. Damit kommt Artikel 39 GG zum Tragen, der besagt, daß alle nicht abgeschlossenen Gesetzesvorhaben am Ende der Legislaturperiode verfallen. Somit müßte für Zensursulas Internetsperren-Gesetz der Gesetzgebungsprozess nach der Bundestagswahl und der Konstituierung des Bundestages komplett neu gestartet werden.

Inkompetenz oder Berechnung? In der Sache selbst wäre das mal etwas Gutes aus dem Bundeswirtschaftsministerium.
Das Internet-Zensurgesetz ist damit höchstwahrscheinlich vielleicht Geschichte. Einige Juristen sind allerdings der Meinung, daß sich der Grundsatz der Diskontinuität nur auf den Bundestag bezieht. Das Internetzensur-Gesetz wurde aber bereits abschließend von Bundestag und Bundesrat beschlossen, deshalb könnte der Bundespräsident das Gesetz auch noch im Oktober ausfertigen. Leider.

Quelle: SZ

 

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