Das geheime Papier des Wolfgang S.

Verfassungsschutz soll Polizei werden.

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Wolfgang Schäuble kann es nicht lassen. Die durch ihn und die große Koalition bereits arg beschnittenen Freiheiten und Bürgerrechte gehen ihm immer noch zu weit. Sein feuchter Traum von der totalen Überwachung läßt ihn einfach nicht los. Und so hat er für den Fall einer weiteren Regierungsbeteiligung der Union nach der Bundestagswahl schon mal einen Wunschzettel der weiteren Freiheitsbeschneidungen im Innenministerium erarbeiten lassen.

Einer der Punkte aus dem Machwerk: Der Verfassungsschutz soll zu einer allgemeinen Sicherheitsbehörde, einer Art Polizei werden. Das hat es in Deutschland schon einmal gegeben und nannte sich Gestapo!

Nicht umsonst wurde nach dem Sturz des unmenschliche Hitlerregimes auf die strikte Trennung von Geheimdienst und Polizei gedrungen. Diese Trennung will Schäuble nun aufgeben und das Rad der Geschichte um 60 Jahre zurückdrehen.

Die vergangenen Regierungsjahre haben eins deutlich gezeigt: Bürgerrechte und Freiheiten sind der Union ein Dorn im Auge. Von keiner Regierung vorher wurden so viele verfassungswidrige Gesetze auf den Weg gebracht, die vom Bundesverfassungsgericht schon wieder kassiert wurden, und wurden so viele Bürgerrechte eingeschränkt.
Und Schäuble träumt von der Schaffung einer Sicherheitsbehörde im Stile der Gestapo. Unfassbar.

Wann beschäftigt sich der Verfassungsschutz endlich mal mit echten Verfassungsgegnern. Im Hause des Innenministeriums würde man da ganz schnell fündig.
Aber auch das BKA wäre ein lohnendes Ziel. Hier werden schon mal ohne gesetzliche Grundlage Tatsachen für die geplanten Internetsperren geschaffen. Noch hat der Bundespräsident das Gesetz nicht unterschrieben.

Freiheit, Recht und Ordnung sind zur Zeit wirklich in Gefahr. Aber nicht durch Terroristen von außen. Das schaffen unsere „Sicherheitskräfte“ schon ganz allein.
Man kann nur hoffen, daß die Verfassungsgegner der Union nach der Wahl nicht wieder an die Schaltstellen der Macht gelangen. Sollte es trotzdem zu einer Schwarz-Gelben Koalition kommen, dann bleibt dem Deutschen Volk noch der Artikel 20 Grundgesetz:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Quellen: taz, heise

 

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