Keine GEZ für PCs
Eine weitere Schlappe für die GEZ.
Das Verwaltunggericht Gießen hat den Hessischen Rundfunk und seine Erfüllungsgehilfen von der GEZ in die Schranken verwiesen. Geklagt hatten zwei PC-Besitzer, die auch sonst keine weiteren Geräte für die GEZ-Gebühr angemeldet hatten.
Die GEZ wollte aber für die zwei PCs Gebühren kassieren, weil man mit diesen „neuartigen Rundfunkgeräten“ Radio und TV-Programme empfangen könnte. Und da die Kläger kein herkömmliches Radio oder ein TV-Gerät angemeldet hatten, sollten sie halt für die PCs je 5,76 EUR pro Monat zahlen.
Das sah das Gericht anders. Es stellte sich hinter die Kläger, die eine Nutzung ihrer PCs für Radio- oder TV-Empfang bestritten. Die Computer würden lediglich für die Mitgliederverwaltung eines Vereins und zur Erstellung und Aktualisierung von Homepages genutzt. Somit entfällt die Pflicht zur Zahlung der GEZ-Gebühr, so das Verwaltungsgericht.
Der Argumentation der GEZ, daß für einen PC grundsätzlich GEZ-Gebühren gezahlt werden müssen, egal wie die tatsächliche Konfiguration des Computers aussieht und ob der PC überhaupt ans Internet angeschlossen ist, erteilte das Gericht eine deutliche Abfuhr. Eine Pflicht zur Zahlung der GEZ-Gebühr liege nur dann vor, wenn der PC nachgewiesenermaßen für den Empfang von Radio oder TV bereitgehalten wird. Auch sei die technische Möglichkeit zum Radio- und TV-Empfang bei Internet-PCs nur eine untergeordnete Funktion der Computer und heißt noch lange nicht, daß die Möglichkeiten auch genutzt werden. Der Hessische Rundfunk bzw. die GEZ müsse schon selbst in jeden Einzelfall konkret nachweisen können, daß die PCs für den Empfang von Radio oder TV bereitgehalten werden.
Das konnte die GEZ nicht und deshalb geht sie leer aus.
Wieder zeigt sich, daß erst ein Gerichtsurteil die Gier der GEZ bremsen kann. Eine Überarbeitung der Rundfunkgebühren durch die politischen Entscheidungsträger wird immer dringlicher.
Quelle: IT-Business