Rundfunkkommission plant Zensursula 2.0

Kommt nach dem Zugangserschwerungsgesetz jetzt ein neues und noch viel schwerwiegenderes Gesetz?

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Man mag es kaum glauben, aber nach dem Hickhack und schlußendlichem Auf-Eis-Legen des Zugangserschwerungsgesetzes, besser bekannt als Internetsperrengesetz aus dem Hause von der Leyen, besser bekannt als Zensursula, laufen jetzt die Planungen für ein Gesetz, das noch tiefer in den freien Internetzugang eingreifen soll, als man sich das bisher vorstellen konnte. Gemeint ist die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV-E).

Ein erster Entwurf der Novellierung läßt schlimmste Vorahnungen wahr werden. So haben die zuständigen Internet-„Experten“ in der Rundfunkkommission der Länder doch tatsächlich eine Pflicht zur Alterseinstufung für jeden Inhalt verfügt.
D.h. im Klartext: Jede Internetseite muß eine Alterseinstufung „ab 6 Jahren“, „ab 12 Jahren“, „ab 16 Jahren“ oder „ab 18 Jahren“ erhalten. Die Internetseiten, die „entwicklungsbeeinträchtigende“ Inhalte „ab 16 Jahren“ enthalten, dürfen dann auch nur noch zwischen 22 Uhr und 6 Uhr „senden“!
Da hat mal wieder jemand massive Probleme, auch nur die Grundzüge des Internets zu verstehen. Leider sitzen solche Leute an den Schalthebeln der Macht. Man sollte eine Spendenaktion für diese „Experten“ starten, damit sie einen VHS-Kurs „Internet for Beginners“ besuchen können.

Doch damit nicht genug. Auch für Kommentare, die z.B. hier im Blog abgegeben werden, muß der Blogbetreiber jederzeit nachweisen, daß dieses nicht jugendgefährdend sind oder diese Kommentare ggf. löschen. Sollen diesmal die Blogbetreiber zur Zensurbehörde werden?

Darüberhinaus sollen auch die Internetprovider mit ins Boot der Verantwortung genommen werden. Die müssen dann dafür geradestehen, daß auf ihren Servern, keine Verletzungen des neuen JMStV-E stattfinden. Im Zweifel sollen diese dann entsprechende Inhalte filtern. Womit wir wieder den Zustand von Zensursulas Internetsperrengesetz hätten.

Eine Unterscheidung von Content-, Host- oder Access-Providern findet im Gesetz auch nicht statt. Wahrscheinlich kennen die „Experten“ der Rundfunkkommission nicht einmal den Unterschied. Ebenso gibt es keine Differenzierung zwischen privaten und kommerziellen Internetseiten. Jede noch so kleine private Homepage und jeder Blog muß sich ab Inkrafttreten des Gesetzes der Alterklassifizierung unterziehen.

Dieses Machwerk der Rundfunkkommission muß verhindert werden! Sollten die „Experten“ damit durchkommen, dann ist sowohl der Internet-Standort Deutschland als auch das Recht der freien Kommunikation für lange Zeit massiv beschädigt. Diesen Eingriff in grundlegenste Bügerrechte könnte dann nur wieder ein langwieriges Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beseitigen.

Quellen: 1&1, ODEM

achtung Nachtrag (25.01.10): Stellungnahme des AK Zensur zur Novellierung des JMStV.

 

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