Keine Preisbindung von Gas und Öl mehr?
Der BGH hat heute entschieden, daß die Gaspreise nicht ausschließlich an den Ölpreis gekoppelt werden dürfen.
Generell hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Gaspreisbindung an den Ölpreis aber nicht untersagt. In dem Urteil ging es um Verträge von Gasversorgern, die ihre Gaspreise ausschließlich an den Ölpreis gekoppelt hatten. Und nur diese Ausschließlichkeit wurde vom BGH zurückgewiesen.
Nach Ansicht des BGH müssen die Versorger auch andere Faktoren, wie Netzkosten oder Vertriebskosten, bei der Preisfindung berücksichtigen. Durch die alleinige Kopplung an den Ölpreis würden die Kunden unangemessen benachteiligt, so die Auffassung der Karlsruher Richter.
Die betroffenen Gasversorger müssen nun ihre Verträge anpassen. Bei der Ermittlung des Gaspreises dürfen Kostensteigerungen an die Kunden weitergegeben werden, allerdings müssen die Kunden auch von Preissenkungen profitieren. Nur dann sich die Preisfindungsklauseln rechtens.
Und gerade am zweiten Punkt, sprich der Preissenkung, mangelte es bei vielen Lieferanten in der Vergangenheit.
Wird Gas nun für alle billiger? Wohl kaum.
Nur die Kunden, die Verträge mit ihren Gasversorgern haben, in dem eine Gaspreissteigerung direkt von der Steigerung des Ölpreises abhängig gemacht wird, und das scheinen nur sehr wenige Kunden zu sein, könnten zukünftig eine Gaspreissteigerung verweigern. Immer vorausgesetzt der Gasversorger ändert nicht die bestehenden Verträge oder bietet völlig neue an.
Zuviel gezahltes Geld zurückzuholen wird wohl auch schwierig bis aussichtslos. Der BGH ist nämlich der Rechtsauffassung, daß eine Preiserhöhung bereits durch deren Bezahlung vom Kunden akzeptiert wurde.
Wer also auf eine spätere Rechtssprechung hoffend erstmal die Gaspreiserhöhungen bezahlt hat, ist nun der Dumme.
Quelle: Handelsblatt