CSU-Generalsekretär deutet Kruzifix-Urteil um
Dobrindt deutet das Kruzifix-Urteil des BVerfG so, wie es der CSU gefällt.
In der ZDF-Sendung „Maibrit Illner“ am gestrigen Donnerstag ging es u.a. um die Ernennung der neuen niedersächsischen Sozialministerin Aygün Özkan (CDU) und den Streit um ihre Äusserungen zu Kruzifixen und Kopftüchern.
Özkan, selbst Muslima, hatte es doch tatsächlich gewagt, darauf hinzuweisen, daß Kruzifixe und Kopftüchern in staatlichen Schulen nichts zu suchen haben. Damit teilt sie zwar die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), doch das hält die CDU jedoch nicht davon ab, die eigene Ministerin zurückzupfeifen und von ihr eine Entschuldigung für das Aussprechen von grundgesetzkonformen Wahrheiten zu verlangen. Ein wahres Tollhaus.
Der CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt, einer der Gäste in der gestrigen Sendung, versuchte Licht in diesen Misstand zu bringen und redete vom Urteil des BVerfG, daß es zwar in der rechtlichen Theorie gibt, im praktischen Umgang aber nicht weiter beachtet wird:
Quelle: YouTube
Nach der Logik von Dobrindt würden die Kreuze also weiter in den Schulen hängen, weil sich offenbar nicht genug Leute davon belästigt fühlen bzw. nicht dagegen vorgehen.
Wer das Kreuz schweigend erträgt, ist nach Auffassung von Hr. Dobrindt selbst schuld, daß das Urteil in der Praxis nicht so angewendet wird, wie es das BVerfG entschieden hat. Das kann man auch als indirekten Aufruf zur praktischen Durchsetzung des BVerfG-Urteils werten!
Also sollte jeder, der sich durch Kreuze, Kruzifixe oder andere religiöse Symbole in der Schule oder anderen staatlichen Räumen in seiner Religionsfreiheit belästigt fühlt, offensiv dagegen vorgehen. Dann muß das Kreuz entfernt werden.
Weg mit den Kreuzen in staatlichen Einrichtungen! Wäre doch gelacht, wenn Dobrindt keinen Erfolg haben sollte mit seinem Aufruf.
Hintergrund:
Das BVerfG hat am 16.05.1995 entschieden, daß in bayerischen Schulen nicht in jedem Klassenraum ein Kruzifix oder ein Kreuz hängen muß. Das hatte die bayerische Volksschulordnung von 1983 vorgeschrieben und wurde deshalb vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt.
Das Gericht sah die im Grundgesetz garantierte Religions- und Glaubensfreiheit und hier speziell die negative Glaubensfreiheit verletzt. Das Kreuz ist nach Auffassung des Gerichts ein Symbol der christlichen Religion, mehr nicht. Deshalb müssen Kreuze aus staatlichen Pflichträumen, wie bspw. Schulen, entfernt werden, damit sich die Bürger dem Einfluß eines bestimmten Glaubens entziehen können, wenn sie das wünschen.
Weitere Infos:
Ernst Seler, der Initiator des BVerfG Kruzifix-Urteils, beschreibt jetzt 15 Jahre nach dem Urteil seine damaligen Erlebnisse in einem Buch.
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