Wie sicher sind unsere Ersparnisse wirklich?
Ist der Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken nur eine schöne Marketing-Seifenblase?
Angela Merkel legt sich nicht gerne fest. Ihr Verständnis vom Machterhalt liegt darin, sich möglichst nie und zu keinem Thema festzulegen. Man würde sich sonst nur unnötig angreifbar machen. Immer schön aalglatt durch die Diskussionen gleiten, mehr moderieren als führen und wenn es dann am Ende zu einer Festlegung gekommen ist und diese sich als falsch herausstellen sollte, dann waren halt immer die anderen schuld. Das ist Merkels Politikstil.
Bei einem Thema jedoch preschte Merkel vor: Die Sicherheit der Spareinlagen der Bürger. Da ließ sie sich auf keinen Kompromiss ein. „Die Gelder der kleinen und vorallem großen Sparer sind und bleiben sicher!“, so tönte Merkel mitten in der dicksten Finanzkrise in jedes Mikro und jede Kamera. Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes der deutschen Banken sollte es richten. Hätte Merkel doch auf ihre innere Stimme gehört, denn so sicher ist das Geld keineswegs.
Kein Rechtsanspruch
Es ist ein den Banken gar nicht so unangenehmer Irrtum anzunehmen, daß die Sparvermögen in jedem Fall sicher seien. Ein Urteil des Landgerichts Berlin räumte nun mit diesem Märchen auf und entlarvte die vermeintlichen Rechte der Sparer als Seifenblase.
Eine Filmfondsgesellschaft hatte nach der Pleite der Lehman-Bank auf Schadenersatz aus dem Einlagensicherungsfonds geklagt und verlor. Das LG Berlin stellte in seinem Urteil fest, daß grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Fonds bestehe. Damit sind die Sparer dem freien Willen des Bundesverbandes der deutschen Banken (BdB) ausgeliefert. Sollte der BdB bei einer Bankenpleite zu der Ansicht gelangen, daß keine Voraussetzungen für eine Entschädigung aus dem Einlagensicherungsfonds bestehen, dann gehen die Sparer leer aus. Dagegen rechtlich vorzugehen wird wenig Chancen auf Erfolg haben.
Einlagensicherungsfonds
Bislang stellte es sich so dar: Die Kreditinstitute, die Mitglied im Einlagensicherungsfonds sind (es besteht kein Mitgliedszwang!) zahlen regelmäßig in den Fonds ein. Sollte eine Mitgliedsbank irgendwann pleite gehen, dann erhalten die Sparer eine Entschädigung aus dem Fonds. In der Vergangenheit lag die Entschädigungsquote bei 100 Prozent.
Die Banken werben bewußt mit dieser vermeintlichen Sicherheit. So stellt z.B. die Deutsche Bank jedem Sparer im Fall der Fälle eine max. Entschädigung von 850 Mio. EUR in Aussicht. Und auch andere Banken halten sich mit Sicherheitsversprechen nicht zurück. Dabei wird jedoch jedesmal vergessen, daraufhin zu weisen, daß diese Entschädigungsleistungen nur freiwillig sind und daß der Kunde darauf keinen Rechtsanspruch hat. Einzig und allein der BdB entscheidet bei einer Pleite, ob es Geld aus dem Einlagensicherungsfonds gibt oder eben nicht.
Begründet wird dieser für die Bankkunden unbefriedigende Zustand übrigens damit, daß man so eine sonst fällig werdende Versicherungssteuer umgehen kann. Versicherungssteuer gegen Sicherheit. In dieser Rechnung geht der Sparer im schlimmsten Fall, wenn bspw. der Gesamtschaden bei einer Pleite einer deutschen Großbank dem BdB zu groß wird, komplett leer aus. Die von Merkel suggerierte Sicherheit hat mal wieder nichts mit der Realität zu tun.
Quelle: SZ
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