Heute keine Facebook-Party!
Politiker wollen Facebook-Partys verbieten lassen.
Ja, haben wir denn schon wieder Sommer oder was? Oder besser gefragt, hat denn schon wieder das böse Sommerloch die Macht an den Politikerstammtischen übernommen? Wie sonst läßt es sich erklären, daß politische Hinterbänkler die vermeintliche Gunst der Stunde nutzen wollen, um mit hochwichtigen Themen beim Wähler zu punkten?
Am Wochenende gab es unabhängig von einander (vielleicht doch abgesprochen?) von mehreren Landesinnenministern die Forderung, zukünftig Facebook-Partys zu verbieten. Diesen wichtigen Vorstoß machten der niedersächsische Innenminiser Schünemann (CDU), der NRW-Innenminister Jäger (SPD) und der bayerische Innenminister Hermann (CSU). Man sieht die Intelligenz ist parteiübergreifend.
Worum geht es überhaupt? In letzter Zeit wurden medial mehrere Partys bekannt, die etwas aus dem Ruder gelaufen waren. Offenbar hatten die Partygeber ihre Einladungen über Facebook verteilt, ohne dabei darauf zu achten, an wen genau diese Einladungen gingen. So wurden die Partybekanntmachungen an alle Facebook-Freunde des Partygebers weitergeleitet, das können bei der inflationären Verwendung des Begriffs Freund bei Facebook schon mal ein paar Tausend sein, und diese nahmen die Einladung stillschweigend an.
Was kommen mußte war klar. Die Partys verliefen komplett chaotisch. Mehrere hundert Personen kamen zum angekündigten Termin zur privaten Adresse des Facebook-Nutzers und verwüsteten Wohnungen, Vorgärten und Straßen. Die Polizei mußte einschreiten, um die ungebetenen Gästen zu vertreiben und um Ruhe und Ordnung wiederherzustellen.
So etwas wollen die Innenminister nun verbieten. Doch statt sich an geltende Gesetze zu halten und diese zu nutzen, schon heute kann die Polizei eingreifen, wenn die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet ist, und das hat sie in den bekanntgewordenen Fällen ja auch getan, sollen neue Regelungen her. So sollen in Zukunft die kommunalen Ordnungsbehörden eine angekündigte Facebook-Party untersagen können, wenn es konkrete Hinweise auf mögliche Gefährdungen der Teilnehmer oder Dritter gibt.
Wie genau das gehen soll, dazu schweigen sich die Minister aus. Sollen die kommunalen Ordnungsbehörden in Zukunft alle Facebook-Konten ihrer Einwohner auf mögliche Partyankündigungen bespitzeln? Oder muß jeder Facebook-Nutzer den Bürgermeister seiner Gemeinde zum Freund machen? Und woher sollen die Behörden wissen, wieviele Leute zur Party kommen werden, wenn das nicht die Partygeber selbst wissen?
Fragen über Fragen, auf die es von den 3 Ministern natürlich keine stichhaltigen Erklärungen gibt. Lieber faselt man etwas von der Wichtigkeit des Erwerb eines Internet-Führerscheins. Diesen Befähigungsnachweis haben diese Politiker offensichtlich selbst am nötigsten.
Sie haben es trotzdem in die Medien geschafft. Und ausschließlich darauf kam es ihnen an.
Quelle: Zeit
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Ein Blick ins Gesetz spart viel Geschwätz!
Allen Feierlustigen empfehle ich dazu das Ordnungsbehördengesetz (OBG)
Eine öffentliche Vergnügung, dazu zählen auch Facebook-Partys mit öffentlichem Charakter sind anzeigepflichtig. In der Regel hat der Veranstalter die Anzeige schriftlich beim zuständigen Ordnungsamt eine Woche vor Veranstaltung vorzunehmen. Geschieht das nicht in der vorgeschriebenen Frist ist für die Veranstaltung dann eine Erlaubnis einzuholen. Eine Erlaubnis ist generell notwendig für Motorsportevents oder Veranstaltungen mit mehr als 1000 Leuten in Anlagen, die dafür nicht bestimmt sind. Also immer schön cool bleiben und beim Ordnungsamt nachfragen. Verantwortlich für sein Tun ist jeder Veranstalter selbst. Wenn was schief geht, kann’s richtig teuer werden.