5 Prozent-Klausel bei Europawahl verfassungswidrig
Letzte Rettung für die FDP?
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, daß die in Deutschland bei der Europawahl geltende 5 Prozent-Hürde gegen das Grundgesetz verstößt. Die Chancengleichheit der Parteien und die Wertigkeit der Wählerstimmen seien durch diese Hürde erheblich gestört.
Die letzte Europawahl, die im Jahre 2009 stattfand, muß aber nicht wiederholt werden.
Das ist der Rettungsanker für die FDP. Ihre Vorzeige-Arbeitsverweigerin Silvana Koch-Mehrin, von der selbst die FDP-Führung mehr politische Mitarbeit erwartet, sonst will man ihr die Wiederaufstellung verweigern, darf weiterhin ihr finanzielles Auskommen in Brüssel und Straßburg fristen.
Und auch für kommende Wahlen, darf die FDP auf Sitze im Europaparlament hoffen, da sie nun auch welche erhält, selbst wenn sie unter den magischen 5 Prozent der Wählerstimmen bleiben sollte. Und danach sieht es derzeit aus.
Nur eine Selbstauflösung der Liberalen könnte diesem traurigen Spiel ein Ende setzen. Doch soviel Weitsicht ist wohl zuviel verlangt von der FDP.
Interessant dürfte es auch für andere kleinere Parteien werden, wie Piraten, Freie Wähler oder auch Republikaner, die bisher immer an dieser 5 Prozent-Hürde gescheitert sind. Zukünftig hat jede Wählerstimme bei einer Europawahl den gleichen Wert und kann so dafür sorgen, daß auch Parteien, die sonst im politischen Alltag in Deutschland kaum eine oder gar keine Rolle spielen, im Europaparlament mit eigenen Abgeordneten vertreten sind.
Die Idee, die Europawahl als Protestwahl gegen politische Zustände in Berlin zu mißbrauchen, sollte sich der Wähler in Zukunft also lieber verkneifen.
Quelle: SpOn, Finanznachrichten
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