Haftungsfalle Elektrofahrrad

Fahrräder mit Elektromotor boomen. Gefahren und finanzielle Risiken sind vielen nicht klar.

Der diesjährige Winter, der keiner war, wird in wenigen Wochen endgültig Geschichte sein. Und schon jetzt lädt das weitgehend vorherrschende Wetter zu ausgiebigen Fahrradtouren ein. Damit der Ausflug aber nicht zu anstrengend wird, setzen heutzutage viele Fahrradfahrer auf Unterstützung durch einen Elektromotor. Elektrofahrräder, früher verschrien als Drahtesel für Rentner, boomen heute scheinbar unaufhaltsam.

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Die meisten Elektrofahrräder sind sogenannte Pedelecs. Sie verfügen über einen eingebauten Elektromotor, der über einen Akku gespeist wird und so beim Treten in die Pedale unterstützt. Reine Elektrofahrräder, die auch dann vom Motor angetrieben werden, wenn der Fahrer nicht in die Pedale tritt, sind eher selten.
Doch auch so sind die Pedelecs eine große Unterstützung für den Besitzer. Dank des Elektromotors beschleunigen die Fahrräder auf Geschwindigkeiten von 25 km/h. Bei Rückenwind oder Bergabfahrten auch durchaus schneller. Und das ist die Gefahr, die von diesen Pedelecs ausgeht.

Hohe Geschwindigkeit

Ein Pedelec ist auf den ersten Blick kaum von einem normalen Fahrrad zu unterscheiden. Das führt häufig dazu, daß andere Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit der Pedelecs unterschätzen. So kann es zu gefährlichen Situationen kommen, weil z.B. das Pedelec viel schneller an die Kreuzung heranfährt als das ein PKW-Fahrer schätzt und er deshalb dem E-Bike die Vorfahrt nimmt. Aber auch Eigenunfälle der Pedelecs können aufgrund der hohen Geschwindigkeiten sehr schwer verlaufen. Ein Sturz bei 25 km/h ohne entsprechende Schutzausrüstung wie Helm oder Ellenbogenschützer dürfte für erhebliche Verletzungen sorgen, insbesondere auch bei älteren Menschen.  Die zu erwartenden Folgen, wenn bspw. ein Pedelec bei voller Fahrt mit einem Fußgänger zusammenstößt, mag man sich lieber nicht ausmalen.

Sollte aber wirklich einmal ein Unfall mit einem Pedelec passieren, dann kann das für den Pedelec-Fahrer neben den gesundheitlichen Beeinträchtigungen auch zum finanziellen Ruin führen, wenn bspw. Personen- oder hohe Sachschäden auftreten und der Pedelec-Fahrer keine entsprechende Versicherung vorweisen kann.
Die notwendige Versicherung hängt immer von der Art des Elektrofahrrades ab. Man unterscheidet drei Typen:

  1. Pedelecs ohne Anfahrhilfe
    Unterstützen nur, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Sie dürfen eine max. Motorleistung von 250 Watt haben. Bei max. 25 km/h muss der Motor abschalten.
  2. Pedelecs mit Anfahr- und Schiebehilfe bis 6 km/h
  3. Speed-Pedelecs (E-Bikes)
    Sind bis zu 45 km/h schnell und können aus eigener Kraft Geschwindigkeiten bis zu 20 km/h erreichen.

Haftpflichtversicherung checken

Nur für die Pedelecs ohne Anfahrhilfe benötigt man keinen Führerschein. Für die beiden anderen Typen wird mindestens ein Mofaführerschein fällig, für die Speed-Pedelecs darüber hinaus ein Versicherungskennzeichen, da diese als Kleinkrafträder gelten.
Daraus leitet sich auch die Haftungsfrage ab. Eine private Haftpflichtversicherung sollte man eigentlich generell besitzen, doch nur bei den Pedelecs ohne Anfahrhilfe wird diese im Schadenfall einspringen. Bei Pedelecs mit Anfahrhilfe kommt es auf das Kleingedruckte des jeweiligen Versicherungsvertrages an.
Bei den Speed-Pedelecs läuft die Schadensregulierung über die extra abzuschließende Verkehrshaftpflichtversicherung, ohne die man ja das vorgeschriebene Versicherungskennzeichen nicht bekommen würde.

Jeder Pedelec-Besitzer sollte sich also vor der ersten Ausfahrt über die Risiken im Klaren sein, die von seinem schicken neuen Elektrofahrrad ausgehen, und die entsprechenden Vorkehrungen treffen. D.h. die Benutzung von Schutzausrüstung, um gegen die Folgen von Stürzen oder Unfällen gewappnet zu sein, aber auch die Klärung der Absicherung durch eine dem E-Bike entsprechende Haftpflichtversicherung.

Quelle: Handelsblatt

 

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