Wulff hatte doch geschäftliche Beziehungen zu Geerkens

Neue Fakten belegen, daß NochBundespräsident Wulff doch geschäftliche Beziehungen zu Geerkens verschwiegen hat.

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Wulff hat als Ministerpräsident im Februar 2010 im niedersächsischen Landtag auf eine Anfrage der Opposition erklärt, daß er „in den letzten 10 Jahren zu diesen Personen keine geschäftlichen Beziehungen gehabt habe“. Bei den „Personen“ ging es in der Anfrage konkret um den Unternehmer Egon Geerkens und AirBerlin-Chef Hunold.
Wulff versuchte mit dieser schwammigen Antwort die Verbindung zu Geerkens zu verschleiern, denn er hatte sich vom Unternehmerpaar 500.000 EUR für sein Klinkerhäuschen in Burgwedel geliehen. Doch offiziell soll der Kreditvertrag ausschließlich über Frau Geerkens gelaufen sein -woher die das viele Geld hat, blieb bisher unbeachtet- und damit hätte Wulff zwar spitzfindig aber doch korrekt im Landtag Auskunft gegeben. Diese Version wurde auch bisher so von Wulff selbst verbreitet.

Doch nun kommen laut der ARD ganz neue Fakten auf den Tisch. Demnach hatte Wulff sehr wohl geschäftliche Kontakte zu Herrn Egon Geerkens. Und das selbst dann noch, als er schon niedersächsischer Ministerpräsident war. Geerkens war lange Jahre Mandant der Kanzlei, in der auch Wulff tätig war. Das belegen zahlreiche Schreiben der Kanzlei an Geerkens bis zum Oktober 2004. Im Briefkopf der Schrifstücke taucht immer ein gewisser Herr Wulff auf. Und darüberhinaus war Geerkens der Vermieter der Geschäftsräume der Kanzlei.
Das sind eindeutig geschäftliche Beziehungen zwischen Wulff und Geerkens. Und das bis mindestens Herbst 2004. Die Behauptung von Wullf im Februar 2010, daß es in letzten 10 Jahren keine geschäftlichen Beziehungen gegeben habe, war somit eine Lüge.

Mit dieser Lüge bzw. der Nichtoffenlegung der geschäftlichen Beziehungen zu Geerkens im Parlament von Niedersachsen hat Wulff eindeutig gegen die niedersächsische Verfassung verstoßen. Auch und gerade ein Ministerpräsident muß Anfragen im Parlament „vollständig beantworten“. Nichtwissen schützt auch in diesem Fall nicht vor Strafe. Daß Wulff auf die Anfrage hin genau recherchiert hat, belegt schon die spitzfindige Antwort, in der er nur geschäftliche Beziehungen mit Egon Geerkens ausschließt, dessen Frau aber unerwähnt läßt. Von Nichtwissen kann also keine Rede sein, er wußte sehr genau, was er tat.

Wulff war nach eigenen Angaben bis 2003 Anwalt in der Kanzlei. Danach hätte er mit seiner Wahl zum Ministerpräsidenten einen ständigen Vertreter bestellt und auch kein Honorar mehr erhalten. Auf den Geschäftsunterlagen stand aber weiterhin sein Name. Deshalb ist es nach Ansicht von Experten unglaubwürdig, daß Wulff kein Geld dafür erhalten haben soll, daß er seinen Namen zur Verfügung stellte.
Für den Vorwurf des Verfassungsbruches ist es jedoch völlig unerheblich, ob Wulff Geld bekommen hat oder nicht. Wer auf dem Briefkopf einer Kanzlei steht, ist auch Mitglied dieser Sozietät. Das ergibt sich schon aus der Haftungsfrage. Und nach Auskunft der Kanzlei selbst war Wulff von 1994 freier Mitarbeiter. Der Vertrag wurde erst im Sommer 2011 aufgelöst.

Auch diese neuen Enthüllungen sind ein weiterer Beweis für das gespaltene Verhältnis von Christian Wulff zur Wahrheit. Seine eigene Kanzlei bestätigt ein Mitarbeiterverhältnis bis letzten Sommer. Damit gab es eindeutig eine Geschäftsbeziehung zu Herrn Egon Geerkens und damit hat Wulff im niedersächsischen Landtag wissentlich die Unwahrheit gesagt. Das ist neben der Klage wegen verwendeter Landesmittel bei der Party-Veranstaltung „Nord-Süd-Dialog“ ein weiter Grund für eine Klage vor dem Staatsgerichtshof.

Dieser Mann ist als Bundespräsident nicht zu halten. Ein Rücktritt ist unausweichlich. Das steht fest. Frau Merkel, machen Sie diesem traurigen Schauspiel ein Ende. Erlösen Sie das Land endlich von Christian Wulff!

Quelle: ARD

 

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