Meldegesetz-Änderungen waren lange bekannt.

Bundesregierung wußte früh Bescheid und verschwieg die geplanten Änderungen.

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Das Meldegesetz, das in 57 Sekunden durch den Bundestag gepeitscht wurde und damit einen neuen Tiefpunkt in der parlamentarischen Arbeit markierte, ist mittlerweile selbst der schwarz-gelben Koalition peinlich. Die umstrittenen Änderungen, die in letzter Sekunde durchgedrückt wurden und mit denen die Wirkung des Gesetzes praktisch auf den Kopf gestellt wurde, will niemand vorher gekannt haben. Nun kommt jedoch heraus, daß Schwarz-Gelb schon viel länger Bescheid wußte und die Regelungen regelrecht verschwieg.

In der ursprünglichen Fassung des neuen Meldegesetzes stand noch die Vorgabe, daß der Bürger von den örtlichen Meldestellen gefragt werden und zustimmen muß, bevor seine Daten verkauft werden dürfen. Innen-„Experte“ Hans-Peter Uhl sorgte jedoch dafür, daß diese Vorgabe geändert wurde. Zukünftig sollten die Bürger von sich aus gegen den Verkauf ihrer Daten Einspruch erheben müssen. Tun sie das nicht, dann werden deren Daten vermarktet. Gegen Adressabgleiche von Firmen oder anderen Interessierten, die zumindest Teile bspw. der Adresse eines Bürgers haben und somit die neue Anschrift erfahren, sollte es keinerlei Möglichkeit zum Einspruch durch die Betroffenen geben. Daß damit auch Stalkern und verlassenen Partnern Tür und Tor geöffnet werden, ist Uhl sichtlich egal. Er faselt lieber etwas davon, daß solche Adressabfragen hauptsächlich dafür genutzt werden, um ein Klassentreffen alter Schulkameraden zu organisieren. Sollte der Mann wirklich so naiv sein, gehört er schleunigst aus dem Verkehr gezogen. Falls nicht, umso mehr.

Nachdem der Aufschrei im Netz und in den Medien groß war, wollte in der schwarz-gelben Bundesregierung niemand etwas gewußt haben von den neuen Regelungen im Meldegesetz. Selbst Ilse Aigner distanzierte sich und wurde ihrem Bild als bayerischen Irrlicht einmal mehr gerecht.
Doch die Bundesregierung wußte sehr wohl Bescheid über die Uhlschen Änderungen am Meldegesetz. Bereits im April hat das Bundesinnenministerium entsprechende Formulierungshilfen für das Meldegesetz vorgelegt. Darin waren sowohl die Widerspruchslösung als auch die Adressenabgleichregelung ohne Möglichkeit zum Widerspruch enthalten.
Und diese von Schwarz-Gelb gewünschten Änderungen gelangten sogar schon im April an die Öffentlichkeit als der CDU-Abgeordnete Helmut Brandt in der ersten Lesung im Bundestag über den Absatz 4 sprach, obwohl dieser da noch gar nicht im offiziellen Gesetzestext stand. Aufgefallen ist dieser Freudsche Fehler leider keinem Abgeordneten der Opposition, weil auch bei ersten Lesung so wie bei der 57 Sekunden Abstimmung alle Redebeiträge nur zu Protokoll gegeben wurden. Ein weiterer Beweis dafür, daß solche überhasteten Verfahren im Bundestag der Demokratie schaden. Hätte Brandt wirklich geredet, wären die hinterlistigen Pläne der Bundesregierung schon im April aufgefallen.

Sollten Innenminister Friedrich und Innen-„Experte“ Hans-Peter Uhl noch einen Funken Anstand besitzen, dann bleibt den beiden nur, die Konsequenzen aus diesen Vorgängen zu ziehen und den sofortigen Rücktritt von allen Ämtern und Mandaten zu verkünden.

Quellen: heise, SpOn

 

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