Wie klagt man bei Hartz4-Problemen?
Eine Klage gegen den Hartz4-Bescheid in 9 Schritten.
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge. Das weiß Jeder, der mal vor Gericht erleben mußte, wie mit sogenannten Deals „Recht gesprochen“ wurde. Aber auch beim normalen Weg durch die Instanzen, kommt es darauf an, die richtigen Dingen zur richtigen Zeit zu tun.
Das gilt auch und besonders bei Klagen gegen falsche Hartz4-Bescheide. Fallstricke lauern auch hier.
Auf der Seite „Der Sozialticker“ wird detailliert aufgelistet, was man bei einer Klage gegen den Hartz4-Bescheid beachten muß. Ganze 9 Schritte sind dabei zu beachten:
- Schritt 1: ladungsfähige Anschrift
- Schritt 2: Datum und fristgerechte Klageerhebung
- Schritt 3: das zuständige Sozialgericht
- Schritt 4: Klageerhebung, Nennung der beklagten Behörde, des Aktenzeichens
- Schritt 5: Aufforderung des Gerichts, den Streit mit der Behörde zu bescheiden
- Schritt 6: korrekte, sachliche Erläuterung/Begründung des Klagegrunds
- Schritt 7: Stellen des Antrag; Erläuterung dessen, was das Gericht urteilen soll
- Schritt 8: Unterschrift/en
- Schritt 9: Ausfertigung der einzureichenden Unterlagen
Auf „Der Sozialticker“ werden diese Punkte alle sehr ausführlich beschrieben. Wer damit nicht zurecht kommt oder sich in manchen Punkten unsicher ist, sollte auf jeden Fall den Gang zum einem Fachanwalt unternehmen. Dieser sollte sich unbedingt im Bereich Sozialrecht auskennen und deshalb bereits im Vorherein klären können, ob die Klage Aussicht auf Erfolg haben wird. Denn nur dann wird in der Regel Prozesskostenhilfe gewährt. Bei der Beantragung dieser Prozesskostenhilfe wird der Anwalt zur Hilfe stehen.
Das alles klingt furchtbar kompliziert. Und das soll es wohl auch. Trotzdem sollte man sich nicht davon abschrecken lassen und sein Recht durchsetzen.
Quelle: Der Sozialticker