Kirche drückt Kosten mit Schein-Ehrenamtlichen

Kirchliche Arbeitgeber weisen Beschäftigte als Schein-Ehrenamtliche aus.

Wenn es ums Geld geht, kennen die Kirchen bekanntlich keine Nächstenliebe. Das fängt bei der Kirchensteuer an und zieht sich durch bis zur Entlohnung der bei kirchlichen Arbeitgebern Angestellten. Nicht nur, daß Mitarbeiter bei kirchlichen Arbeitgebern beim Thema Streikrecht und Arbeitnehmerrechten den Kürzeren ziehen. Nein, die Kirchen verstehen es auch immer wieder perfekt, den Lohn und die fälligen Abgaben zu drücken. Entweder durch Auslagerung der Beschäftigten in neue Firmen, die selbstredend weniger Lohn zahlen, oder durch einen Kniff, der schon jede Menge Fantasie erfordert, um nicht zu sagen „kriminelle Energie“. Die kirchlichen Arbeitgeber nutzen das Ehrenamt schamlos aus.

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Ehrenamt wird mißbraucht

Anfang des Jahres wollte der Bundesrat etwas für die vielen Ehrenamtlichen im Lande tun. Das Ehrenamt sollte aufgewertet werden, auch finanziell. So beschloß der Bundesrat, die sogenannte Übungsleiterpauschale von 2.100 auf 2.400 EUR anzuheben. Diese 2.400 EUR dürfen den Ehrenamtlichen pro Jahr ohne Steuern und Abgaben ausgezahlt werden. Die Pauschale kommt ursprünglich -wie Name bereits andeutet- von den Trainern in den zahlreichen Sportvereinen im Lande, gilt heute aber für alle Ehrenamtlichen.

Diese Regelung wissen die kirchlichen Arbeitgeber geschickt für sich zu nutzen. Vor allem im Bereich der ambulanten Pflege wird die Übungsleiterpauschale massiv mißbraucht. Die Mitarbeiter, bspw. der Diakonie oder Caritas, arbeiten quasi flächendeckend in einer Kombination aus Minijob und Ehrenamt. Die Diakonie zahlt ihren Mitarbeitern ein Minijob-Gehalt von max. 450 EUR, die nur eingeschränkt sozialabgabenpflichtig sind, und zusätzlich 200 EUR völlig abgabenfrei. Dadurch spart die Diakonie bis zu 24 Prozent gegenüber anderen Anbietern, die nicht mit diesem Trick arbeiten können. Diesen wirtschaftlichen Vorteil hat die Diakonie, weil nur als gemeinnützig eingestufte und staatliche Träger die Übungsleiterpauschale einsetzen dürfen.

Doch so war die Würdigung des Ehrenamtes vom Gesetzgeber nicht gedacht. Zumal – neben der finanziellen Besserstellung der kirchlichen Arbeitgeber gegenüber den freien Anbietern – der Anreiz, sich statt eines Minijobs einen vollwertigen Arbeitsplatz zu suchen, zunichte gemacht wird.
Der Bundesregierung sind die steuerlichen Tricks der Kirchen aber offenbar egal. Schon 2011 gab es eine Anfrage im Bundestag zu dem Thema. Doch ein Problem wollte man in der schwarz-gelben Koalition nicht erkennen. Trotz der eindeutigen ungerechtfertigten Steuer- und Abgabenminderung. Wenn es um die christlichen Kirchen in Deutschland geht, haben CDU und CSU bekanntlich Scheuklappen auf.

Kirchenaustritt

Wer dieses Treiben nicht länger unterstützen will, der sollte ernsthaft über einen Kirchenaustritt* nachdenken und in der Pflege – wo immer es geht – auf freie Anbieter zurückgreifen. Nur so können die Kirchen zum Umdenken gezwungen werden. Denn beim Thema Geld hört bekanntlich deren Nächstenliebe auf.

Quelle: WiWO (Heft Nr.15 2013, S.28)

 

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