Fluthilfen werden auf Hartz4-Leistungen angerechnet

So sieht staatliche Hilfe in Deutschland wirklich aus.

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Anweisung an Jobcenter: Fluthilfen werden auf Hartz4 angerechnet!

Erst feilschen die Länder mit dem Bund und einer zögerlichen Kanzlerin um die Zahlung von finanziellen Hilfen an Menschen, die durch das Jahrhunderthochwasser in Sachsen, Thüringen, Bayern, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen ihr Hab und Gut und teilweise auch ihre gesamte Existenz verloren haben. Und jetzt sollen sich die Ärmsten sich auch noch selbst helfen. Denn die Sonderhilfen, die hoffentlich in den nächsten Tagen bei den Betroffenen ankommen, sollen mit den Hartz4-Leistungen verrechnet werden. Ganz so wie beim Kindergeld, Rückzahlungen aus Energieverträgen oder Geld aus Ferienjobs der Kinder.

Unglaublich, aber gelebte Realität in Deutschland im Jahr 2013. Laut einer internen Anweisung des Bundesarbeitsministeriums, Chef des Hauses ist Ursula von der Leyen (CDU), sollen bereits gezahlte Hochwasser-Nothilfen mit Hartz4-Leistungen verrechnet werden.
Wer also seinen kompletten Hausstand verloren hat und deshalb Sach- oder Geld-Spenden oder die Soforthilfe seines Bundeslandes angenommen hat, kann dadurch in Schwierigkeiten kommen. Das Jobcenter wird in dem Fall kein Möbelgeld mehr zahlen. Entgegen der Erklärung von Bundesagentur für Arbeit, Deutschem Städtetag und Landkreistag, daß Soforthilfen nicht angerechnet werden sollen, gilt das nicht für Erstausstattungen mit Möbeln.

Solch eine Erstausstattung werden die Flutopfer aber brauchen, da die Wohnung nach Rückgang des Wassers und den Aufräumarbeiten komplett neu eingerichtet werden muß. Die Beträge für eine Erstausstattung, die Hartz4-Empfänger vom Arbeitsamt bekommen können, liegen bei maximal 2.000 EUR im Westen. Im Osten gibt es in manchen Gemeinden sogar nur 800 EUR. Davon kann niemand eine Wohnung komplett mit Möbeln, Haushaltsgeräten und Gegenständen, wie Wäsche, Handtücher oder Besteck einrichten. Trotzdem soll das Möbelgeld gestrichen werden.

Deshalb die Forderung: Hilfsgelder und Spenden müssen komplett anrechnungsfrei sein und die Hartz4-Leistungen für Erstausstattung müssen gewährt werden! Es kann nicht sein, daß in Deutschland nur Nicht-Hartz4-Empfängern nach der Flut unbürokratisch geholfen wird!

Jetzt liegt es an Frau von der Leyen und ihrem Arbeitsministerium, diese Forderung umzusetzen und den Jobcentern eine entsprechende Anweisung zu geben. Im Moment gibt es die klare Anweisung „Hilfen zur Erstausstattung nur zu gewähren, wenn diese Kosten weder durch eine Versicherung noch durch ein anderweitiges Nothilfeprogramm erstattet werden“. D.h. Sonderhilfen werden auf Hartz4 angerechnet.

Quelle: ND

 

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2 Kommentare

  • Ich finde es eine Sauerei, dass Hochwasserhilfen auf HartzIV angerechnet werden. Arbeitslose werden in diesem Land wirklich wie Menschen zweiter Klasse behandelt. Diese armen Leute können genauso wenig was für das Hochwasser wie Erwerbstätige. Sollen HartzIV-Bezieher, die ihre Wohnung verloren haben, jetzt unter Brücken hausen oder was? 2000 Euro für die Neueinrichtung einer Wohnung ist ein totaler Witz, dafür kriegt man noch nicht mal eine Einbauküche. Aber Hauptsache, wir retten spanische und griechische Banken mit Hunderten von Milliarden Euro, für unsere eigenen Bürger sind uns selbst 1000 Euro schon zuviel. So etwas in einem reichen Land wie Deutschland, traurig ist das!

  • Sandra

    Also wenn ich soetwas lese dann sorry … würde ich am liebsten mit dem Kopf gegen die nächste Wand schlafen. Da haben Menschen alles … wirklich ALLES verloren. Stehen vor dem sprichwörtlichen Nichts, haben Tag und Nacht gegen Flut & Schäden der Flut gekämpft und sollen ejtzt auch noch dafür extra bestraft werden? Ich finde das ist einer der ganz großen Skandale dieser Flut und ich hoffe für alle betroffenen das sie liebe Menschen um sich haben, die ihnen helfen … materiell und finaziell!