Das 56 Sekunden Gesetz.

Keine Akteneinsicht mehr beim Bundesrechnungshof für Bürger.

Anzeige

Mal wieder ein Sekunden-Gesetz. In nächtlicher Sitzung beschließt der Bundestag ein Gesetz, daß die Akteneinsicht für Bürger beim Bundesrechnungshof einschränkt.

Brauchte man beim umstrittenen Meldegesetz 2012 in nächtlicher Sitzung während der Fußball-Europameisterschaft noch ganze 57 Sekunden, so schafft man es am 14. Juni 2013 in frühmorgentlicher Sitzung in 56 Sekunden:

Quelle: YouTube

Neben der unglaublichen Schnelligkeit beim Beschließen des Gesetzes, wie immer, wenn es um eigene Belange geht, ist vor allem der Inhalt von Belang. Das „Erste Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes“ hat es trotz des sperrigen und unscheinbaren Namens in sich. Mit diesem Gesetz wird die Informationsfreiheit der Bürger entscheidend eingeschränkt. Die 2005 von rot-Grün beschlossene Informationsfreiheit, nach der jeder Bürger das Recht zur Akteneinsicht hat, wird damit wieder abgeschafft, wenn es um Akten des Bundesrechnungshofes geht.
Die Transparenz, die in anderen Ländern, wie Schweden und sogar der USA Standard ist und in Deutschland seit 2005 galt, wurde damit per nächtlicher Schnellabstimmung wieder rückgängig gemacht. Das Vertuschen und Verstecken von unliebsamen Fakten durch das Parlament und vor allem durch die Regierung geht damit munter weiter.

Auch die Umstände, wie dieses Gesetz zustande kam, sind äußerst dubios. Weil das Ende der Wahlperiode nahte, hängte die Unionsfraktion aus CDU/CSU für die gewünschte Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) einfach ein paar Sätze an das oben genannte Änderungsgesetz zum Finanzausgleichsgesetz an. Obwohl sich dieses Gesetz eigentlich nur mit dem Geldtransfer für die neuen Bundesländer befassen sollte. Man kann also davon ausgehen, daß viele Parlamentarier gar nicht wußten, worüber sie da eigentlich abstimmen. Selbst Experten blieb die Änderung lange Zeit verborgen.

Fakt ist nun, daß Bürger nicht mehr auf Akteneinsicht beim Bundesrechnungshof klagen können. In Zukunft ist man auf die freiwillige Herausgabe von Berichten, Informationen und Akten angewiesen. Das hat mit Transparenz gar nichts zu tun.