EuGH kippt Vorratsdatenspeicherung
Die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung ist ungültig.
Das wird den Datensammlern aus der Union (CDU + CSU) gar nicht passen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte heute die Richtlinie über die Vorratsspeicherung (VDS) von Daten wegen der massiven Verletzung von Grundrechten der Bürger für ungültig. Die anlaßlose Speicherung sämtlicher Kommunikationsverbindungsdaten aller Bürger in Deutschland ist damit wohl vorerst vom Tisch.
Dem EuGH paßte es gar nicht, daß sich die Richtlinie generell auf alle Personen, alle elektronischen Kommunikationsmittel und sämtliche Verkehrsdaten erstreckt, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme. Die totale Überwachung, wie sie sich die Stasi der DDR sicherlich gewünscht hätte und von der offensichtlich auch CDU und CSU träumen, ist mit dem EuGH nicht zu machen.
Außerdem sieht die Richtlinie keine Kriterien vor, die es ermöglichen würden, den Behörden den Zugang zu den gespeicherten Daten der Bürger zu beschränken. Dieser tiefe Eingriff in die Bürgerrechte geht dem EuGH eindeutig zu weit. Der geplante Zugriff „zur Verhinderung schwerer Straftaten“ ist als Anlaß viel zu allgemein gehalten. Mit diesem Argument könnte jeder Dorf-Sheriff auf die VDS-Daten zugreifen.
Darüber hinaus stößt dem EuGH die geplante Dauer der Vorratsspeicherung der Daten der Bürger von mindestens 6 Monaten bis höchstens 24 Monaten, ohne daß es eine Unterscheidung von Datenkategorien oder Notwendigkeiten gibt, auf. Weiterhin sieht die Richtlinie für die VDS keinen ausreichenden wirksamen Schutz vor Mißbrauch der gesammelten Daten vor und schreibt auch keine Speicherung im Unionsgebiet vor.
Damit ist die Richtlinie ein Fall für den Reißwolf.
Dieses Urteil ist eine schallende Ohrfeige für alle Überwachungsfanatiker, europaweit. In Deutschland träumen vor allem die CSU von einer stasiähnlichen Total-Überwachung der Kommunikation der Bürger und natürlich deren Schwesterpartei, die CDU.
Aber auch die SPD ist keinen Deut besser. Schon immer hat die SPD ihre Hände gehoben, wenn im deutschen Bundestag über eine Vorratsdatenspeicherung abgestimmt wurde. Diese frühen Versuche zur Errichtung einer VDS in Deutschland wurden vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Das hielt die SPD nicht davon ab, weiterhin für die VDS zu sein und dies auch im Koalitionsvertrag mit der Union festzuschreiben. So etwas nennt man sowohl beratungsresistent als auch verfassungsfeindlich.
Nach dem Urteil des EuGH wird das Gespenst VDS nun hoffentlich endgültig begraben. Sollten CDU, CSU und SPD, allen voran Bundesinnenminister de Maizière, wie er es bereits angekündigt hat, weiterhin versuchen, dieses Überwachungsinstrument in Deutschland einzuführen, ist das ein Fall für den Verfassungsschutz. Justizminister Maas (SPD) will keinen neuen Gesetzentwurf vorlegen, weil Deutschland durch dieses Urteil nicht mehr durch Brüssel gezwungen sei, die VDS einzuführen. Die Vereinbarung mit Koalitionsvertrag sei damit hinfällig. Mal abwarten, wie lange diese Einsicht bei der SPD anhält.
Das Urteil des EuGH macht den heutigen 8. April 2014 zu einem großen Tag für den Schutz der Daten und der Bürgerrechte in Europa.
Und: Danke Österreich! Schließlich haben mehrere Tausend Österreicher, die Landesregierung von Kärnten und ein irisches Unternehmen vor dem EuGH gegen die EU-Richtlinie zur VDS geklagt.
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