Hartz4: Kleinbeträge sollen nicht mehr eingetrieben werden.

Die Bundesagentur für Arbeit will zukünftig Überzahlungen erst ab 50 EUR zurückfordern.

Gesunder Menschenverstand wägt ab zwischen Aufwand und Nutzen. Daß dies nicht immer der Fall ist, wenn es sich um behördliche Vorgänge handelt, hat sicherlich schon jeder am eigenen Leib verspüren müssen. So wurde bisher auch bei der Agentur für Arbeit verfahren. Selbst kleinste Beträge, die ein Arbeitsloser aus den verschiedensten Gründen zu viel bekommen hat, wurden rigoros zurückgefordert. Daß dies schon allein wegen der Bankgebühren, nicht jeder hat ein kostenloses Gehaltskonto, schon gar nicht arbeitsloser Hartz4-Empfänger, und dem Arbeitsaufwand bei der Bundesagentur wirtschaftlich keinen Sinn macht, hielt die Behörde bisher nicht davon ab, das Geld trotzdem einzutreiben.

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Bei der Aufnahme eines Jobs kann es dazu kommen, daß ein Hartz4-Empfänger mehr Geld bekommt, als ihm eigentlich zusteht. Besonders dann, wenn er seine neue Stelle an einem Montag antritt und dieser Montag auf den 31. des laufenden Monats fällt. Dann müßte der Ex-Arbeitslose für diesen einen Tag das Hartz4-Geld zurückzahlen. Bisher bekam er in solch einem Fall auch prompt ein Schreiben von der Bundesagentur. Dabei ging es in der Regel um sehr kleine Beträge. Bei dem aktuell geltenden Hartz4-Regelsatz von 382 Euro für eine alleinstehende Person kann sich jeder ausrechnen, um welche Summen „gigantischen“ Beträge es sich bei solchen Rückforderungen handelt.

Das soll nun anders werden. Kleinstbeträge bei Überzahlungen von Hartz4-Leistungen bei Jobaufnahme sollen unter 50 EUR künftig nicht mehr eingetrieben werden. Damit kann sich der Ex-Arbeitslose zur Feier der Arbeitsaufnahme mal etwas gönnen. Teilhabe am Leben hängt eng mit den finanziellen Möglichkeiten zusammen. Was für andere selbstverständlich ist, ein Kinobesuch, der Eintritt in den Zoo oder eine Pizza vom Bringbutler, ist für Arbeitslose oder Hartz4-Empfänger ein nicht zu erfüllender Wunsch. Mit dem Geld aus der Überzahlung sind solch kleinen Dinge auch mal extra drin. Und zur Feier des neuen Jobs auch jedem zu gönnen.

Ob diese Regelung wirklich umgesetzt wird, steht allerdings noch nicht fest. Die Nichtrückforderung von Kleinbeträgen bei Überzahlung ist eine von vielen Ideen in einem 63-seitigen Vorschlagpaket zur Vereinfachung der Hartz4-Regelungen, das die Bundesagentur für Arbeit erarbeitet hat. Diese Vorschläge muß jetzt die große Koalition aus Union und SPD prüfen und in Gesetzesform gießen.
Es steht allerdings zu befürchten, daß gerade CDU und CSU die Vereinfachungen nicht so einfach durchwinken werden. Gerade wenn es um Arbeitslose geht, ist die Union ganz vorn dabei, wenn es um die Kürzung, Streichung und Anrechnung von Leistungen geht. Überzahlungen von bis 50 Euro zu „verschenken“, wird wohl mit deren verschobenem Bild vom Schutz der „Leistungsträger der Gesellschaft“ kollidieren. Die Union wird wohl auch weiterhin jeden Cent eintreiben lassen, koste es, was es wolle.

 

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4 Kommentare

  • Kristine Baumann

    Bis 50 € monatlich oder jährlich?
    Der Inhalt der Meldung bleibt unklar, wenn das nicht mit angegeben wird.
    Journalistisch schlecht formulierte Meldung.

  • @Kristine: Wer lesen kann…

  • Kristine Baumann

    Dann meint das bis 600 € jährlich oder wie, also fast zwei Monatssätze?

  • Nein. Es geht um die einmalige Überzahlung bei Aufnahme einer Tätigkeit, wenn das Monatsende auf den Wochenanfang fällt, der Job aber bereits montags beginnt.

    Außerdem muß man wohl davon ausgehen, daß diese Pläne nicht umgesetzt werden. Die GroKo setzt lieber auf strengere Hartz4-Regeln.