Rauchermelderpflicht wird nur lückenhaft beachtet

In 13 Bundesländern besteht eine Rauchmelderpflicht.

Mag es am BER-Desaster liegen, daß auch in Berlin demnächst eine Rauchmelderpflicht besteht? Der Flughafen BER ist ja vor allem wegen der nicht funktionstüchtigen Brandmeldeanlage und dem nicht beherrschbaren Entrauchungssystem bisher nicht an den Start gegangen, zumindest, wenn man den offiziellen Verlautbarungen Glauben schenkt. Viel wahrscheinlicher ist aber die Tatsache, daß das unfähige Management das größte Problem am Flughafen BER war und ist.

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Fakt ist aber, daß in Berlin in Neubauten ab 2016 der Einbau von Rauchmeldern Pflicht wird. Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist bis 2020. Damit reiht sich Berlin in die große Überzahl der Bundesländer, in denen eine Rauchmelderpflicht gilt.
Da die Einführung einer solchen Pflicht Ländersache ist, gibt es beim Thema Rauchmelder große Unterschiede. Eine bundesweit einheitliche Regelung sucht man beim Brandschutz leider ebenso wenig, wie in der Bildung, obwohl man in beiden Fällen nicht einsehen kann, warum diese Themen nicht bundeseinheitlich geregelt werden. So gibt es eine Pflicht zur Installation von Rauchmeldern in Mecklenburg-Vorpommern bereits ab 2009, in den Ländern Schleswig-Holstein und Hamburg schon ab 2010 und in Rheinland-Pfalz ab 2012. In diesen Ländern sollten deshalb alle Neubauten bereits über dementsprechende Brandmeldesysteme verfügen.

Zum 31. Dezember dieses Jahres werden Rauchmelder in Baden-Württemberg und Hessen Pflicht. Sachsen-Anhalt, Bremen und Niedersachsen folgen zum 31.12.2015 und in Nordrhein-Westfalen muß der Einbau bis zum 31.12.2016 und in Thüringen bis zum 31.12.2018 erfolgt sein. Nur die Bundesländer Brandenburg und Sachsen waren bisher noch nicht in der Lage, eine entsprechende Bestimmung zu erlassen.

Installation von Rauchmeldern

Da auch für bestehende Wohnungen und Häuser nach einer Übergangsfrist die Installation von Brandmeldern Pflicht wird, sollte man sich rechtzeitig darum kümmern. Bisher ist die Installationspflicht vielen Mietern aber auch Vermietern noch nicht ganz klar geworden, sei es aus Unwissen oder gar aus Desinteresse. Doch nach den Übergangsfristen wird es auch zu Kontrollen in Wohnungen kommen. Man sollte sich deshalb mit dem Thema auseinander setzen und nicht unbedingt bis zum letzten Tag warten, denn dann werden die Preise für Rauchmelder sicherlich nach oben, wenn alle innerhalb kurzer Zeit nachrüsten müssen.

Da es am Markt eine Vielzahl von Systemen und Lösungen gibt, wird man um eine kompetente Beratung in Sachen Rauchmelder und Brandmeldeanlagen nicht herumkommen, gerade bei größeren Wohnanlagen oder verwinkelten Wohnräumen.
Bei normalen Wohnungen und Einfamilienhäusern können die Mieter die Nachrüstung in der Regel selbst vornehmen. Hierbei bieten sich besonders funkvernetzte Rauchmelder an. Die Installation ist mit wenigen Handgriffen erledigt.
Rauchmelder sollten regelmäßig auf Funktionsfähigkeit überprüft und nach ca. 10 Jahren ausgetauscht werden. Damit man absolut sicher gehen kann, im Fall eines Brandes oder einer Rauchentwicklung rechtzeitig gewarnt zu werden. Nur so können die wertvollen Sekunden zur Brandbekämpfung oder Flucht genutzt werden, und so Menschenleben retten.

 

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