Europawahl ungültig?
Offenbar gab es mehrere Millionen ungültige Stimmen.
Wenn es ganz hart kommt, dann müßte die Europawahl vom 25. Mai 2014 für ungültig erklärt werden und es muß europaweit neu gewählt werden. Dann müssen die Partei- und Wahlkampfzentralen ihre Drucker wieder anwerfen und neue bzw. alte Wahlplakate erneut aufs Papier plotten. Vielleicht erreicht der Wahlkampf dann endlich eine gewisse intellektuelle Tiefe und die Kandidaten, die von den Parteien und politischen Gruppierungen aufgestellt werden, erhalten endlich die nötige Aufmerksamkeit.
Millionen ungültige Stimmen?
noch ist nichts entschieden. Klar ist jedoch, daß es bei dieser Europawahl wohl mehrere Millionen ungültige Stimmen gegeben haben könnte. Eine prominente ungültige Stimme gehörte Giovanni di Lorenzo. Dieser gab höchstpersönlich in der ARD-Sendung „Günter Jauch“ zu, zweimal seine Stimme abgegeben zu haben. Daß ist nicht rechtmäßig und daher strafbar ist, entzog sich offenbar seiner Kenntnis, zumindest versuchte er diesen Eindruck zu erwecken. Da er als Chefredakteur der Wochenzeitung „Zeit“ den nötigen politischen und rechtlichen Background haben sollte, ist ihm das jedoch kaum zu glauben.
Di Lorenzo ist aber offenbar kein Einzelfall. Nach Recherchen des Spiegel (Heft 2372014) könnten viele Millionen Stimmen ungültig gewesen sein, weil es zu schweren Pannen bei der Stimmabgabe gekommen ist. So konnten nicht nur Doppelpaßinhaber, wie di Lorenzo, ihre Stimme mehrfach abgeben, ohne daß dies jemanden auffiel, auch Europäer, die in einem anderen Staat als ihrem Herkunftsland leben und deshalb berechtigt sind, in ihrer neuen Heimat zu wählen, wurden nicht ordnungsgemäß auf Mehrstimmenabgabe überprüft. Das Kontrollsystem für diese Gruppe der Wähler funktionierte nicht.
Es ist natürlich nicht gesagt, daß diese Menschen tatsächlich mehrfach gewählt haben, hundertprozentig ausschließen kann man es aber nicht, weil man es schlicht nicht kontrolliert hat.
Sollte eine nachträgliche Prüfung tatsächlich ergeben, daß mehrere Millionen Wähler ihre Stimme mehrfach abgegeben haben, dann würde die Wahl dadurch natürlich ungültig. Dann müßten zwingend Neuwahlen durchgeführt werden. Der Kampf um die lukrativen Brüsseler Posten würde von neuem beginnen.
Prüfung durch Wahlausschuß
Beim Wahlprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages, dieser ist nach Art. 41 GG dafür zuständig, solange es noch kein einheitliches europäisches Wahlrecht gibt, sind bereits mehrere Einsprüche gegen die Europawahl vom Mai eingegangen. Darunter sind auch einige, die sich ganz konkret auf die Möglichkeit der Doppelstimmenabgabe beziehen. Man darf auf die Entscheidung der Wahlprüfer, gegen die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht zulässig ist, gespannt sein.
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So viele Millionen doppelter Stimmen werden’s schon nicht sein, zumal viele Wahlberechtigte ja nicht einmal ihre legale eine Stimme abgegeben haben. Das wird eben jetzt dramatisiert, weil es einen einigermaßen bekannten Kronzeugen gibt, aber die Auswirkungen dürften sich im Bagatellbereich bewegen.