Lehrgeld für Hoax zu Facebook AGB
Wer den Widerspruch zu den AGB von Facebook verbreitet hat, sollte Lehrgeld zahlen.
In den letzten Tagen machte mal wieder ein altbekannter Hoax auf Facebook die Runde. Der folgende Text als Grafik macht dabei die Runde:
Aufgrund der neuen AGB in Facebook widerspreche ich hiermit der kommerziellen Nutzung meiner persönlichen Daten (Texte, Fotos, persönliche Bilder, persönliche Daten) gemäß BDSG. Das Copyright meiner Profilbilder liegt ausschließlich bei mir. Die kommerzielle Nutzung bedarf meiner schriftlichen Zustimmung.
Because of the new terms of Use on Facebook I disagree with this, the commercial use of my personal information (text, photos, personal images, personal data) according to BDSG. The copyright of my profile images belongs exclusively to me. The commercial use requires my written permission!
Viele Facebook-Nutzer wollten es der Datenkrake auch mal so richtig zeigen und verbreiteten diese Meldung viral weiter. Es wurde eine richtige Welle daraus, wie schon so oft bei so gelagerten Hoax-Aktionen.
Leider erweist auch diesmal, daß eine große Zahl der Facebook-User nur konsumieren, sich über Hintergründe aber keinerlei Gedanken machen. Sie haben bis heute nicht verstanden haben, was sie da eigentlich im Netz treiben. Und von Verträgen haben sie schon mal gar keine Ahnung.
Vertragsrecht
Zunächst gab in letzter Zeit gar keine Änderung der Facebook AGB. Das sollte dem Vertragspartner „User“, denn zu einem Vertrag gehören nun mal mindestens zwei Vertragspartner, eigentlich bekannt sein. Darüber hinaus ist die einseitige Änderung der AGB durch den Vertragspartner „User“ ist möglich.
Natürlich kann jeder Nutzer von Facebook zu der Auffassung gelangen, daß es doch besser ist, seine Daten nicht ohne Gegenwert an Facebook auszuliefern, doch das geht nur über eine Kündigung des Vertrages. Entweder man akzeptiert die AGB von Facebook oder man darf diesen Dienst nicht nutzen. Die Wahl hat jeder Facebook-User, jeden Tag.
Auch Facebook hat diese Wahl, was schon viele schmerzlich zu spüren bekamen, wenn Facebook über Nacht und ohne Ankündigung die komplette Seite gelöscht hat. Ebenso könnte Facebook jetzt mit jedem einzelnem User verfahren, der den oben genannte Hoax-Text in seiner Timeline verbreitet hat. Wer die AGB nicht anerkennt, fliegt raus. So einfach funktioniert Vertragsrecht.
Lehrgeld zahlen
Da Facebook so wohl nicht vorgehen wird, weil man zuviele Nutzer verlieren würde, die sonst mit ihren Daten nicht so zimperlich umgehen, sollten die Verbreiter des Hoax auf einem anderen Wege Lehrgeld für diese Aktion zahlen müssen. Deshalb wird hiermit beschlossen:
An alle Hoax-Verbreiter!
Aufgrund eurer Unwissenheit wird hiermit beschlossen:
Jeder, der den Facebook-AGB Hoax verbreitet hat, zahlt 5 Euro an eine gemeinnützige Organisation
oder leistet
2 Stunden ehrenamtliche Aufklärungsarbeit zum Thema Datenschutz an einer Schule.
Wer sich dieser Aufforderung widersetzt, dessen Facebook-Seite löscht automatisch am 24. Dezember.
BITTE VIRAL VERBREITEN!
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