Bundesjustizministerium weiß nicht, ob die Vorratsdatenspeicherung notwendig ist.
Auf Nachfrage in der Bundespressekonferenz kommen die Sprecher des Bundesjustizministeriums ins Schwimmen.
Die Vorratsdatenspeicherung, die die Bundesregierung aus SPD, CDU und CSU jüngst beschlossen hat und die alsbald in Deutschland wieder eingeführt werden soll, soll den Ermittlungsbehörden dafür dienen, um mit dieser schwerste Straftaten, wie die Bildung terroristischer Vereinigungen, Mord, Totschlag oder sexuellen Mißbrauch, aufzuklären.
Das ist das erklärte Ziel. Dafür sollen die Verbindungsdaten von allen Bundesbürgern, die telefonieren oder sich im Internet aufhalten, für die Dauer von 10 Wochen von den jeweiligen Providern gespeichert werden. Und zwar ohne einen Anlaß dafür, daß diese Bürger, deren Daten gespeichert werden, irgendwelche Straftaten begangen haben oder planen, solche zu unternehmen.
Dies ist ein massiver Eingriff in die Rechte der Bürger. Anlaßlose Massenüberwachung im Stil der Stasi der DDR, nur technisch weiter ausgereift und somit viel effektiver.
BVerfG kassierte die VDS
Schon einmal gab es die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Am 02. März 2010 wurde das damalige Gesetz vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Am 8. April 2014 erklärte zusätzlich der Europäische Gerichtshof die entsprechende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) für ungültig, da sie essentielle Grundrechte verletzt.
Zur rechtlichen Verantwortung wurden die Politiker, die diese grundgesetzfeindliche Regelung 2010 erschaffen und für diese im Parlament abgestimmt haben, bisher nicht gezogen.
Nun versucht die große Koalition die Massenüberwachung abermals einzuführen. Obwohl sie weiß, daß die Vorratsdatenspeicherung in der Zeit, in der sie in Deutschland erlaubt war, völlig wirkungslos war. Und obwohl sie weiß, daß ein solch massiver Eingriff in die Rechte aller Bürger verfassungswidrig ist. Das wäre eigentlich ein ganz klarer Fall für den Verfassungsschutz. Doch der hat wohl besseres zu tun.
Schwarz-Rot will die VDS unbedingt durchsetzen. Bundesinnenminister de Maiziére träumt schließlich schon so lange davon. Mehr Gründe kann die Bundesregierung auf Nachfrage nicht nennen, warum die VDS unbedingt wieder eingeführt werden soll.
Minister kann nicht beweisen, daß die VDS notwendig ist
Auf die Frage eines Journalisten in der Bundespressekonferenz waren die Sprecher des Bundesjustizministeriums jedenfalls nicht in der Lage, zu erklären, warum die VDS überhaupt notwendig sein soll.
Quelle: YouTube
Das ist Blubbern auf höchstem Niveau in der Bundespressekonferenz. Im Übrigen fühlt sich ein Bundesministerium auch offenbar nicht verpflichtet, zu beweisen, daß ein Gesetz und die darin getroffenen Regelungen notwendig und sinnvoll sind.
Man führt ein Gesetz also erst einmal ein, fertig. Man weiß aber nicht, ob es etwas bringen wird oder nicht. Das ist ein totales Armutszeugnis und darüber hinaus auch schon fast kriminell zu nennen, wenn man mal eben die Grundrechte der Bürger durch die Einführung einer anlaßlosen Massenüberwachung beschneidet ohne zu wissen, ob dadurch wirklich schwere Straftaten aufgeklärt werden können. Daß die VDS dafür ungeeignet ist, hat die Vergangenheit bewiesen.
Groko abwählen!
Wer sich für das heutige Deutschland keine unfreien Verhältnisse wie in der DDR wünscht, muß bei der nächsten Wahl die Überwachungsfanatiker von SPD, CDU und CSU abwählen! Um die VDS wird sich garantiert das BVerfG kümmern.
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Das ist schon so eine Sache mit der VDS. Kaum jemand kann wirklich sagen, was sie eigentlich bringen soll! Und als sie in Deutschland schon mal eingeführt war, hat sie ja auch nichts gebracht. Das gleich gilt für andere Länder, die sie z.T. noch immer haben.
Dabei haben die Ermittlungsbehörden schon jetzt einen ganzen Katalog an Überwachungsmöglichkeiten: Stichwort Funkzellenüberwachung und Co.
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