Vorsicht, Staat hört mit!
Der Bundestrojaner kommt zurück.
Totgesagte leben bekanntlich am längsten. Und so kommt dieser Tage ein Zombie wieder ans Tageslicht, der längst schon als erledigt betrachtet wurde: Der Bundestrojaner.
Das Bundesinnenministerium unter Minister Thomas de Maizière – Wen wundert bei dem eigentlich noch irgend etwas? – hat den Einsatz des Bundestrojaners genehmigt. Damit darf das Bundeskriminalamt (BKA) seine spionierende Schadsoftware unters Volks und auf deren Computer bringen. Totschlagargument für die Freigabe wie immer: Terrorabwehr.
Bundestrojaner
Der Bundestrojaner ist eine vom BKA in Auftrag gegebene Software, die zum Ausspähen von Computern verwendet wird. Dabei ist es der Software egal, um welche Art von Computer es sich handelt. Ob Privat-PC, Unternehmens-Computer oder Rechner einer Schule, alle Daten dieser Geräte werden ausspioniert, wenn es dem Bundestrojaner gelingt, sich auf diesen Geräten einzunisten.
Der Trojaner dient dann der Quellen-Telekommunikationsüberwachung, des Mithörens und -lesens laufender Gespräche und Chats per Computer und Smartphone über das Internet.
Nach der Freigabe durch de Maizière kann der Bundestrojaner nun praktisch jederzeit an Start gehen.
Datenschützer bleiben skeptisch
Bereits im Jahr 2008 hatte sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit der Trojaner-Software beschäftigt. Es hatte den Einsatz solcher Spionagesoftware von Seiten der Strafverfolgungsbehörden gebilligt, diese Billigung jedoch an Bedingungen geknüpft. So dürfen Spionage-Trojaner nur bei schwerwiegenden Straftaten eingesetzt werden. Zu solchen schweren Straftaten zählen beispielsweise die Gefahr für Leib und Leben oder Straftaten, die geeignet sind, den Bestand des Staates zu gefährden.
Die Überwachung durch den Trojaner darf sich ausschließlich auf Daten aus einem einem laufenden Telekommunikationsvorgang beschränken. Die Software muß dafür technische Vorkehrungen treffen und rechtliche Vorgaben sicherstellen.
Aufgrund dieser Auflagen durch das BVerfG kam es beim Bundestrojaner zu den jahrelangen Verzögerungen für dessen Einsatz. Erst im Herbst 2015 sah man sich beim BKA in der Lage, den Anforderungen des BVerfG gerecht zu werden.
Die erste Version des Bundestrojaners, der bis 2011 in Bayern zum Einsatz kam, konnte die Auflagen des BVerfG nicht erfüllen, wie der Chaos Computer Club (CCC) damals aufdeckte. Auch heute bleiben die Datenschützer vom CCC skeptisch ob die aktuelle Version des Bundestrojaners die Vorgaben des BVerfG einhält. Nach ihrer Auffassung, ist eine Abgrenzung auf nur die Daten aus einer laufenden Telekommunikation technisch unmöglich.
Der CCC und die Grünen im Bundestag fordern deshalb die Bundesregierung auf, die Rechtmäßigkeit des Einsatzes und die Verfassungskonformität des Spionage-Programms nachzuweisen. Dafür muß nach ihrer Meinung der Quellcode des Bundestrojaners offengelegt werden.
Das dürfte auch den Herstellern von Antivirensoftware entgegen kommen. Haben sie den Quellcode des Trojaners vorliegen, können sie schneller und besser ihre Antivirenprogramme und damit die Computer der Bürger immun gegen den Bundestrojaner machen.
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