WLAN-Hotspots: Doch keine Rechtssicherheit!
Die GroKo präsentiert mal wieder ein Gesetz, das bei genauerem Hinsehen eine Mogelpackung ist.
Die Euphorie war groß Anfang Mai. Demnach sollte es der GroKo tatsächlich gelungen sein, die Störerhaftung für offene WLAN endlich abzuschaffen. Damit hätte Deutschland endlich geschafft, was andernorts schon seit Jahren aktuelle Praxis ist.
Mogelpackung
Doch die Euphorie war verfrüht, wie man jetzt erfahren mußte. Die große Koalition aus CDU, CSU und SPD ist sich mal wieder treu geblieben und hat es nach großer medialer Ankündigung nicht fertig gebracht, den Ankündigungen auch die entsprechenden Taten folgen zu lassen. Statt die Störerhaftung komplett und ohne rechtliche Schlupflöcher abzuschaffen, präsentiert die Groko ein Gesetz, das nicht s anderes ist als eine Mogelpackung. Eine mitunter teure Mogelpackung für Betreiber offener WLANs.
Auch wir hatten in weiser Vorahnung hinter die Ankündigung ein Fragezeichen gesetzt: „Das Ende der Störerhaftung?“ Und wir wurden von der GroKo nicht enttäuscht, wenn man es denn so nennen will. Echte Rechtssicherheit wird es für Betreiber offener Netze in Deutschland auch in Zukunft nicht geben.
Unterlassungsansprüche
Im Änderungsantrag der Großen Koalition (GroKo) zum Telemediengesetz ist die Ausweitung der Haftungsprivilegierung für WLAN-Anbieter auf Unterlassungsansprüche nicht mehr vorgesehen. Das hört sich äußerst sperrig an, hat es rechtlich aber in sich.
Zwar beseitigt das neue Telemediengesetz tatsächlich das Haftungsrisiko für die Betreiber offener WLANs, weil demnach für alle – auch private und nebengewerblichen – Anbieter offener Netze das Providerprivileg gelten soll. Eine Vorschaltseite beim Zugang zum Netz oder eine Sperre durch ein Paßwort sind damit künftig für alle WLAN-Betreiber hinfällig.
Doch das ist nicht das einzige Risiko, das Betreiber offener WLANs tragen müssen. Neben der Haftung spielen auch die Unterlassungsansprüche anderer eine große Rolle. Und auf diesen Unterlassungsansprüchen fußt das komplette Geschäftsmodell der Abmahnindustrie. Mit dem neuen Telemediengesetz sind die Betreiber offener WLAN-Hotspots vor solchen Unterlassungsansprüchen nicht geschützt.
EuGH
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshof hatte in einem Verfahren zur deutschen Störerhaftung erklärt, daß die Betreiber offener WLANs nicht für Urheberrechtsverletzungen, die die Nutzer der Netze begehen, haften müssen. Darauf hatte sich die GroKo in der schriftlichen Begründung des Änderungsantrages zum Telemediengesetzes auch bezogen und die Ausweitung der Haftungsprivilegierung auf die Unterlassungsansprüche angekündigt. Im nun vorliegenden Gesetzentwurf fehlen die Änderungen in Bezug auf die Unterlassungsansprüche jedoch.
Damit ist das neue Telemediengesetz eine echte Mogelpackung, da sie weniger enthält als zunächst angekündigt wurde. Und sie ist eine rechtliche Sprengfalle für alle Betreiber offener WLANs, die auf die Ankündigungen der großen Koalition vertrauen. Wird der Betreiber von einem Anwalt abgemahnt, wird es auf alle Fälle sehr teuer, egal ob man gleich bezahlt oder später vor Gericht verliert.
Mit diesem Telemediengesetz bleibt Deutschland rechtlich weiterhin im Jahr 2006 gefangen. Für die GroKo ist das Internet halt immer noch NEULAND.
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[Letzte Aktualisierung am 22.09.2024 um 21:30 Uhr / * = werbender Link (Affiliate) / Bilder von der Amazon Product Advertising API]
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