Seit 01.08. gilt die Router-Freiheit

Seit Anfang August können Internet-Kunden frei entscheiden, welchen Router sie nutzen wollen. Doch es gibt Probleme.

Seit Jahren wurde sie herbei gesehnt, nun ist sie endlich Realität: Die Routerfreiheit. Dahinter verbirgt sich nicht mehr und nicht weniger als die freie Entscheidung der Internet-Nutzer, mit welchem DSL-Router* sie ihren Zugang ins Netz realisieren wollen. Daß der Provider diesen Router vorschreibt und nur vorkonfigurierte Geräte für den Internetzugang zuläßt, diese Zeiten sind vorbei. Zumindest fast.

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„Freie“ Marktwirtschaft

In der freien Marktwirtschaft der heutigen Bundesrepublik Deutschland gibt es unendlich viele Zwänge. So frei ist die Marktwirtschaft dann doch nicht, und sozial – spätestens mit der Einführung der Hartz-Gesetze – schon gleich gar nicht mehr. Alle Marktteilnehmer, das sind alle Verbraucher, Dienstleister und Erzeuger, unterliegen einer Vielzahl von Zwängen. Kammerzwang für Handerker, Berichtszwang, Steuerzwang, Gebührenzwang (bspw. IHK und GEZ) – diese Liste ließe sich lange fortsetzen.

Der Staat reguliert, das ist auch seine Aufgabe und grundsätzlich nichts schlechtes. Doch manchmal übertreibt er auch. Oder er versucht mit bestimmten Zwängen den Wünschen irgendeiner Lobby gerecht zu werden, dann wird es für die Verbraucher entweder teuer oder umständlich oder beides zusammen.

Routerzwang

So verhält es sich auch mit dem Routerzwang. Jahrelang durften die Provider ihren Kunden vorschreiben, mit welchem Router diese Zugang zum Internet aufnehmen durften. Sie behielten wichtige Paßwörter einfach für sich, etwa die für den SIP-Zugang für das Telefonieren über das Internet. Ohne die Paßwörter konnten die Kunden keine anderen Router in Betrieb nehmen, auch wenn dieser besser, schneller oder billiger sein sollte. Ohne die Paßwörter funktionierte der Wunschrouter nicht.
Um die Sache rund zu machen, lieferten die Provider den von ihnen favorisierten Router, oftmals die Fritz!Box von AVM*, gleich mit dem Anschluß mit. Man darf davon ausgehen, daß entsprechende Liefervereinbarungen mit AVM für zusätzliche Einnahmen bei den Providern sorgten.

Internet-Router

Internet-Router

Routerfreiheit

Dieser Routerzwang ist nun seit dem 01. August 2016 Geschichte. Allerdings nicht für alle Internet-Kunden. Die neue Freiheit gilt nur für Kunden, die einen Neuvertrag abschließen oder den bestehenden Vertrag verlängern. Läuft der alte Internetzugangsvertrag noch, meist werden diese für 24 Monate abgeschlossen, dann muß man auch noch bis zum Laufzeitende mit dem ursprünglich vorgeschriebenen Router leben.

Auch für Kunden, die über das Kabelnetz oder einen Glasfaseranschluß ins Internet gehen, gilt die neue Routerfreiheit praktisch nicht. Diese Kunden müssen auch künftig über den vom Provider gelieferten Router nutzen, weil es schlicht keine anderen Geräte auf dem Markt zu kaufen gibt. Ohne spezielle Informationen zu den Schnittstellen der Provider können die Router-Hersteller keine neue Geräte entwickeln.
Doch diese Informationen behielten die Provider bisher streng geheim. Das führt nun dazu, daß es für Kabel und Glasfaser gar keine anderen Router gibt, als die von den Providern sowieso schon verwendeten.

Paßwörter

Wer über einen normalen DSL-Anschluß ins Internet geht, der kann aber seit Montag dieser Woche selbst entscheiden, welchen Router er einsetzt. Vorausgesetzt er ist Neukunde oder hat seinen Vertrag seit dieser Woche verlängert.

Um den Router der eigenen Wahl zu konfigurieren, benötigt man zwingend wichtige Angaben vom Provider. Diese muß der Provider im Gegensatz zu früher nun rausrücken. Dafür wird man sich an seinen Provider wenden müssen, am besten schriftlich. Von allein werden wohl die wenigsten die wichtigen Paßwörter und Parameter mitteilen.

Hat man alle wichtigen Daten zusammen, kann es trotzdem kniffelig werden. Wer noch nie einen Router programmiert hat, wird um sachkundige Hilfe nicht herum kommen, denn man muß schon wissen, was man da macht. Wer falsche Einstellungen vornimmt und damit das Netz des Providers stört, wird am Ende dafür haften müssen. Doch wer es sich zutraut, der kann oftmals bessere Performance erzielen und Geld sparen.

Router auswählen

Bei der Auswahl des geeigneten Routers sollte man zunächst klären, wofür man das Gerät einsetzen will. Surfen im Internet können alle Router. Möchte man das Gerät aber auch noch für andere Dinge nutzen, wie telefonieren, als hausinterne Cloud, als Streaming-Server und ähnliches, dann wird die Auswahl schon schwieriger. Auch beim Thema Sicherheit, wie Firewall, Gastzugang und Kindersicherung gibt es Unterschiede.

Hat man sein Anforderungsprofil ermittelt, dann sollte man zunächst auf die wichtigen Kriterien, wie DSL-Geschwindigkeit, Reichweite, die Anzahl der verbundenen Geräte, aber auch eine einfache Bedienung achten. Dann vergleicht man die weiteren Punkte, wie LAN-, WLAN-, USB-, Telefon- und DECT-Anschlüsse. Dann trennt sich ganz schnell die Spreu vom Weizen.

Insgesamt kann man sagen, daß die häufig verwendeten Fritz!Box-Router* von AVM nicht die schlechtesten am Markt sind. Doch die vom Provider gelieferten Fritz!Boxen sind in der Regel kompatibel schlecht vorkonfiguriert, deshalb sind selbstgekaufte Fritz!Boxen mit der Original-Firmware in der Regel besser.

Neben AVM gibt es aber auch noch weitere Hersteller von DSL-Routern, wie TP-Link, Netgear, Asus und D-Link.

 

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4 Kommentare

  • Ralf Klüppelberg

    Guten Tag,
    meines Erachtens liegen sie mit ihrem Kommentar etwas daneben. Die Routerfreiheit gilt für alle ab 01.08.2016, In Artikel 2 des Gesetzes FTEG wird folgendes gesagt: „Der Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt, das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt. d.h. der Provider muss mich als Nutzer ab dem 01.08.2016 fragen, ob er auf den Router zugreifen darf.

    Bezüglich der Routerwahl sehe ich es anders als sie. Auch für Bestandskunden gilt die freie Routerwahl. man muss allerdings anders als bei Neukunden – aktiv nach den notwendigen Zugangsdaten fragen. Der gesammte Paragraph 11 im Gesetz über Funkanlagen und Kommunikationseinrichtungen sagt aus, dass bei Neuverträgen die Zugangsdaten kostenlos und unaufgefordert mitgeliefert werden müssen. Bestandskunden darf die Nutzung eines eigenen Routers aber ebensowenig vorgeschrieben werden, wie es sich aus dem ersten Teil desselben Abschnitts ergibt.

    Der Gesetzgebe hat mal wieder nicht an die Spitzfindigkeiten mancher Anbieter gedacht. Die Provider wollen das die Kunden auf höhere Datenraten einen neuen Vertrag abschließen. Ich habe zur Zeit einen Glasfaseranschluss mit 50.000 Mbit. Mein Provider hat mir geraten einen Vertrag auf 100.000 Mbit abzuschließen, dann würde ich die benötigten Daten bekommen.

    Dies Verhalten ist zu vergleichen mit dem Verhalten der Deutschen Telekom in den 60ziger oder 70ziger Jahren als der Telefonanschluss an der Telefondose an der Wand endete, aber die Telekom weiter an den Telefongeräten verdiene wollte und keinen eigenen Telefongeräte zu lasen wollte.

  • Informelles

    Es kann ja jeder Altkunde einmal probieren, ob sein Provider – auf Nachfrage – die erforderlichen Daten herausrückt.

  • Ich habe meinen Router schon lange gewechselt! War gar nicht so schwer an die Daten zu kommen!

  • Informelles

    Welchen Router nutzt du denn jetzt, auch warum nicht mehr den alten?