Flug annulliert: Diese Rechte haben Sie
Wenn der anstehende Urlaub schon lange geplant war und plötzlich ins Wasser fällt, dann ist das ein Grund, um sich berechtigt zu ärgern. Sagen die Fluggesellschaften den Flug entweder frühzeitig oder in den letzten Stunden vor der Abreise ab, dann kostet das nicht nur jede Menge Nerven sowie Zeit, sondern auch Geld. Da in der Regel Hotel und weitere Leistungen bereits gebucht sind, sehen sich die meisten Fluggäste schnell nach einem Ersatzflug um oder sagen gleich die ganze Reise ab – das kostet viel! Aber welche Rechte haben Sie in einem solchen Fall eigentlich?
Das passiert, wenn ein Flug gestrichen wird
Wenn ein Flug von Seiten der Gesellschaft vollständig gestrichen wird, dann haben Sie grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie sich den Preis für sämtliche Tickets erstatten lassen. Zum anderen können Sie den Flug umbuchen lassen und somit zu einer anderen früheren Uhrzeit oder an einem anderen Tag in den Urlaub oder auf eine Geschäftsreise gehen. Auf Gramm-Recht.de erfahren Sie, was sie sonst noch tun können, wenn Sie sich in einer solchen Lage ungerecht behandelt fühlen.
Prüfen Sie am besten vorab ganz genau, was ein anderer Flug konkret kosten würde. Sofern Sie kurzfristig einen Flug finden, der genau so viel oder weniger kostet, als der ursprünglichen Flug gekostet hätte, lohnt sich die Umbuchung. Sobald der neue Flug gebucht wurde, können Sie die anfallenden Kosten erstatten lassen. Mit diesem Geld lässt sich ein neuer Flug bequem bezahlen. Sofern die alternativen Flüge mehr kosten als das ursprüngliche Angebot, lohnt es sich mehr, wenn Sie die zuständige Fluggesellschaft nach einem Angebot fragen.
Entschädigungen nach einer erfolgten Annullierung
Viele Verbraucher wünschen sich, dass nicht nur der Preis für einen nicht stattfindenden Flug erstattet wird, sondern auch eine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten ausgezahlt wird. Sofern die Airline ihre Gäste erst innerhalb von vierzehn Tagen vor dem Fug über die Annullierung informiert hart, steht Ihnen in vielen Fällen eine Entschädigung zu. Je nachdem, um welches Ticket es sich handelt, können Sie mit einer Entschädigung zwischen 100 und 500 Euro rechnen. Generell hängt die Höhe der Zahlung davon ab, wann Sie über die Annullierung informiert wurden und welche Flüge Ihnen als Alternative angeboten wurden. Auch die Länge der ursprünglichen Strecke spielt hier eine Rolle. Je länger der Flug gedauert hätte, desto höher ist die Entschädigung.
Diese Fristen müssen eingehalten werden
Wenn es darum geht, ob Sie eine Entschädigung, Erstattung oder einen anderen Service durch die Fluggesellschaft erhalten, spielt immer ein Faktor die wesentliche Rolle: Welche Fristen wurden eingehalten und welche wurden überzogen? Sofern die Gesellschaft Sie über den Wegfall des Flugs mindestens zwei Wochen oder früher vor dem Flug informiert, so haben Sie keinerlei Ansprüche. In diesem Fall müssen Sie sich selbst darum kümmern, wie Sie den zeitlichen oder finanziellen Mehraufwand adäquat ausgleichen können. In einer solchen Situation nützt auch ein guter Anwalt oder viel Engagement nichts.
Wenn Sie zwischen sieben und vierzehn Tagen vor dem offiziellen Termin über die Annullierung informiert werden, sieht der Fall ganz anders aus. Kann die Gesellschaft einen anderen Flug anbieten, der maximal zwei Stunden vor dem eigentlichen Flug stattfindet, so wurden die Pflichten erfüllt und Sie erhalten keine weitere Entschädigung oder dergleichen. Die alternative Ankunft darf allerdings zugleich maximal vier Stunden nach der originalen Ankunftszeit sein. Werden Sie nur eine Woche vor dem Termin informiert, darf der Abflug maximal eine Stunde früher stattfinden.