Corona Förderung für Selbständige lückenhaft

Unübersichtliche Bedingungen machen Soforthilfen von Bund und Ländern für Soloselbständige und Kleinunternehmer zum Glücksspiel.

Kaum war die Corona-Pandemie auch hierzulande ausgebrochen und die ersten Maßnahmen für einen bundesweiten Shutdown beschlossen, da gefielen sich vor allem Bundeswirtschaftsminister Altmaier (CDU) und Bundesfinanzminister Scholz (SPD) darin, sich gegenseitig mit Ankündigungen für Hilfen für die absehbar gebeutelte Wirtschaft zu überbieten.
„Niemand sollte allein gelassen werden“ und der „Staat wollte in die Vollen gehen“, von einer Bazooka gegen die Rezession war sogar die Rede. Kritiker hielten von Anfang nichts davon, mit der Gießkanne Steuergelder über die zahlreichen Unternehmen auszuschütten. Schließlich muss das Geld irgendwann später, nach der Krise auch wieder verdient werden, was man jetzt so großzügig verteilt.

Am Ende war der Blick auf die Zukunft der Staatsfinanzen für viele Selbständige jedoch das kleinste Problem, denn bei ihnen kam entgegen der großspurigen Versprechen kaum Geld an. Die Bedingungen, an die versprochenen Gelder gebunden sind, gehen an der Wirklichkeit vieler kleiner Unternehmer nämlich meilenweit vorbei.

Hilfen kommen nicht an

Die Autoindustrie und andere, wie Airlines und Reiseunternehmen rufen ganz selbstverständlich nach Staatshilfen in Milliardenhöhe und werden diese nach ersten Bekundungen der Politik wohl auch genauso selbstverständlich erhalten. Für Soloselbständige und Kleinunternehmer fließen die Hilfsgelder dagegen nicht so einfach. Die Auszahlungen der Corona-Soforthilfen des Bundes sind nämlich an strenge Bedingungen geknüpft.

Von 3.000 EUR für Soloselbständige bis zu 9.000 EUR für Selbständige mit bis zu fünf Beschäftigten sollten „schnell und unbürokratisch“ Kleinunternehmer erhalten. Bis zu 50 Milliarden Euro wollte der Bund dafür zur Verfügung stellen. So die Ankündigungen im März 2020.
Jetzt im Mai, ein paar Wochen nach den medienwirksamen Ankündigungen ist die Enttäuschung groß, denn viele kleine Selbständige haben entweder gar kein Geld bekommen oder ihnen droht sogar, dass sie bereits erhaltenes Geld vielleicht wieder zurückzahlen müssen. Ein Desaster auf ganzer Länge.

Die Vergabe der Corona-Soforthilfen gleicht eher einem Glücksspiel als unbürokratischer Hilfe. Der Einsatz von Geld etwa in einem Casinogame von NetBet ist im Vergleich damit eine sichere Sache, denn da kennt man die Bedingungen vorher und es droht auch nicht die nachträgliche Rückzahlung der gewonnen Gelder.

Corona Soforthilfe | Bild: geralt, pixabay.com, Pixabay License

Corona Soforthilfe | Bild: geralt, pixabay.com, Pixabay License

Wie konnte es dazu kommen?

Anders als bei der Autoindustrie und Co. soll bei den Kleinsten ganz genau darauf geachtet werden, wofür die das erhaltene Geld einsetzen. So darf das Geld aus dem Soforthilfe-Programm des Bundes nur für laufende Betriebskosten, wie Miete, Pacht, Kredite für Betriebsräume, Leasingkosten oder Finanzierungsaufwendungen eingesetzt werden. Nicht aber für Lebenshaltungskosten, wie private Miete, Krankenversicherungsbeiträge oder Beiträge zur Altersvorsorge. Dafür sollen die Selbständigen – wenn nötig – Hartz4 beantragen.

Das klang bei den vollmundigen Ankündigungen vor der Presse im März zunächst noch anders. Da waren die privaten Lebenshaltungskosten noch nicht explizit ausgeschlossen. Erst während der Beantragung der Hilfen stolperten dann viele Antragsteller über diese Ungereimtheiten und rieben sich verwundert die Augen.

Für viele Kleinunternehmer bedeutet dies, dass sie die Corona-Soforthilfe des Bundes von bis zu 9.000 EUR gar nicht in Anspruch nehmen können. Denn viele arbeiten im Homeoffice oder online von unterwegs, sind Eventmanager oder treten mit Programmen auf, geben Schulungen und veranstalten Seminare oder beraten Firmen. Kosten, wie Miete für Betriebsräume oder Leasingkosten fallen bei ihnen gar nicht an. Trotzdem sind ihnen wegen des Shutdowns große Teile ihres Geschäfts weggebrochen und sie wissen deshalb nicht, wie sie ihre Lebenshaltungskosten aufbringen sollen. Die Bedingungen, an die Corona-Soforthilfen des Bundes geknüpft sind, gehen deshalb an der Lebenswirklichkeit vieler kleiner Unternehmer und vor allem vieler Solo-Selbständigen meilenweit vorbei.

Entweder ist den Bundesministerien von Altmaier und Scholz tatsächlich nicht bekannt, wie kleine Unternehmer wirtschaften, oder die Bedingungen wurden mit voller Absicht so aufgestellt. Beide Fälle sind kein Ruhmesblatt für die große Koalition im Bund.

Glücksspiel bei der Vergabe

Wer trotzdem die Soforthilfe des Bundes beantragt und bekommen hat, obwohl er das Geld für seine Lebenshaltungskosten einsetzen will und wird, dem droht die Rückzahlung des erhaltenen Geldes. Zudem besteht die Gefahr des Vorwurfs des Subventionsbetruges. Dabei ist die Rechtslage gar nicht so klar, wie das auf den ersten Blick erscheinen mag.

Unmittelbar nach der Verhängung der ersten Maßnahmen gegen die weitere Verbreitung des Coronavirus im März legten viele Bundesländer Soforthilfeprogramme mit jeweils eigenen Vergabebedingungen auf. Dabei verteilten sie großzügig und unbürokratisch eigenes Geld vom Land und anfangs wohl auch Geld, das aus dem Programm des Bundes stammte. Viele Länder stoppten dann zum Teil ziemlich abrupt und innerhalb weniger Tage ihre eigenen Programme und verteilten dann nur noch das Geld vom Bund.

Dabei gestatteten einige Bundesländer ausdrücklich die Verwendung der Gelder auch für private Zwecke der Selbständigen, zumindest anfangs. In Hamburg und Baden-Württemberg gibt es das Stand heute noch. Die Vergaberichtlinien sind deshalb bis heute nicht ganz klar. Abhängig vom Antragszeitpunkt bekamen manche Selbständige deshalb Geld vom jeweiligen Bundesland, dessen Verwendung auch für die Lebenshaltungskosten gestattet war, andere erhielten das Geld aus dem Hilfeprogramm des Bundes, für das die private Verwendung nicht gestattet ist. Richtig durchblicken tut deshalb niemand, und viele Selbständige sind sich unsicher, ob sie das Geld aus den Corona-Hilfen behalten können oder ob sie dies zurückzahlen müssen. Das ist das Gegenteil von unbürokratischer Hilfe für Unternehmer und dem Anspruch, dass der Staat niemand allein lässt.