Kein Lohn bei Quarantäne für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
Die Lohnfortzahlung bei Corona Quarantäne steht auf der Kippe.
Seit gestern gelten verschärfte Regelungen für Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet. War es bislang noch möglich, sich kurz vor oder nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet auf Corona testen zu lassen, und damit die fällige Quarantäne zu umgehen oder zumindest zu verkürzen, so gibt es diese Möglichkeit jetzt nicht mehr.
Seit dem 01. Oktober muss jeder Reiserückkehrer in eine 5-tätige Quarantäne gehen und muss sich zwingend bei der zuständigen Gesundheitsbehörde melden. Zudem soll ab dem 15. Oktober eine digitale Einreiseanmeldung über ein noch einzurichtendes Onlineportal verpflichtend werden. Wer diese Vorgaben missachtet, dem drohen Bußgelder bis zu 25.000 EUR.
Erst nach der Zwangsquarantäne von 5 Tagen darf man einen Coronatest durchführen lassen. Damit soll verhindert werden, dass Personen, die sich im Risikogebiet mit Corona infiziert haben, nach ihrer Rückkehr das Virus solang fleißig verbreiten, bis ein positiver Coronatest dem Treiben ein Ende bereitet.
Nun wird erstmal jeder, der sich ein einem Risikogebiet nach RKI aufgehalten hat, direkt in Quarantäne gesteckt. Und eine Region oder Land kann ganz schnell zum Risikogebiet erklärt werden. Auch praktisch über Nacht, wenn man sich bereits in dem Gebiet aufhält und vor der Abreise noch alles gut in puncto Corona aussah. Wenn das passiert, dann hat das erhebliche Konsequenzen für den Reisenden. Dann kann der geplante Urlaub schnell überschritten werden, weil man ungeplant in die 5 Tage Quarantäne muss.
Dies kann sich natürlich auch auf die Lohnfortzahlung auswirken, weil viele Arbeitgeber bereits erklärt haben, dass sie für Rückkehrer aus einem Risikogebiet, die dann in Quarantäne müssen, den Lohn nicht weiter zahlen wollen, wenn diese dadurch ihre Abwesenheit vom Arbeitsplatz ungeplant verlängern müssen.
Lohnfortzahlung
Und damit stehen die Arbeitgeber nicht allein. Auch die Bundesregierung diskutiert offenbar ganz konkret, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten keine „Entschädigung für den Einkommensausfall“ mehr bekommen sollen, wenn sie eine vermeidbare Reise in solche Gebiete unternommen haben.
Ganz in trockenen Tüchern ist diese bereits seit einigen Wochen innerhalb der Koalition diskutierte Lohn-Strafe für Arbeitnehmer allerdings noch nicht. Manche Stimmen innerhalb der GroKo lehnen eine gekürzte Lohnfortzahlung nach einem Aufenthalt im Risikogebiet (noch) ab.
Bisher existiert nach Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes eine Entschädigungsregelung, nach der der Staat für Verdienstausfälle aufkommt, wenn jemand in Quarantäne muss. Arbeitnehmer mussten deshalb bislang keinen Urlaub für eine angeordnete Quarantäne nehmen und bekamen ihren Lohn weiterhin, genauer gesagt bekam der Arbeitgeber den für die Quaratänezeit des Arbeitnehmers gezahlten Lohn vom Staat ersetzt.
Das soll nun für Reisende, die aus einem Risikogebiet zurückkehren und deshalb in die Zwangs-Quarantäne müssen, geändert werden. Demnach würden die Arbeitnehmer den Lohnausfall künftig nicht mehr ersetzt bekommen bzw. müssten für die Quarantäne-Tage ihren (Rest)-Urlaub opfern.
Glück hat allerdings derjenige, der vom Home-Office aus weiterarbeiten kann, trotz Quarantäne. Dann erhält er trotz des verordneten „Hausarrest“ seinen Lohn vom Arbeitgeber weiter, da er ja auch weiterhin seine Arbeitsleistung erbringt.
Wer keinen Job hat, den er im Homeoffice leisten kann, hat halt Pech gehabt, wenn die Bundesregierung die geplante Änderung bei der Lohnfortzahlung während der Quarantäne für Reiserückkehrer aus Risikogebieten tatsächlich durchsetzt. So sieht die Wertschätzung der GroKo für die systemrelevanten Berufe in der Realität aus.
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