Bund & Länder beschließen Wellenbrecher Teil-Lockdown

Die Corona Pandemie veranlassen die Bundesländer in Abstimmung mit dem Bund einen Teil-Lockdown für den November.

Die Zahlen der Corona Infektionen steigen praktisch unaufhörlich und offenbar unaufhaltsam immer weiter an. Nach RKI Zahlen gab es allein heute knapp 15.000 Neuinfektionen, ein neuer Höchststand seit Beginn der Pandemie.

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Bund und Länder sehe sich nun gezwungen, abermals die Reißleine zu ziehen und Deutschland bundesweit in einen 4-wöchigen Teil-Lockdown bzw. Shutdown zu schicken. Im Monat November 2020 wird deshalb eine harte Bremsung vollzogen, mit dem Ziel die Neuinfektionen und die Nachverfolgung der Infektionsherde wieder in den Griff zu bekommen.

Dafür müssen die Kontakte der Menschen untereinander drastisch beschränkt werden. Nur dann kann das Ziel erreicht werden.

Maßnahmen Teil-Lockdown

Ab Montag, dem 02. November 2020 gelten deshalb wieder harte Regelungen zum allgemeinen Leben. Die aber nicht ganz soweit gehen, wie die Bestimmungen zum Shutdown im Frühjahr 2020, als die Pandemie hierzulande begann.

Teil-Lockdown-Regelungen für November 2020 im Einzelnen:

  • weitreichende Kontaktbeschränkungen
    In der Öffentlichkeit dürfen maximal 10 Personen aus bis zu 2 Haushalten treffen.
  • Bildung
    Kitas, Kindergärten und Schulen sollen „verlässlich“ geöffnet bleiben.
  • Risikogruppen
    Kranke, Pflegebedürftige, Senioren, Behinderte sollen besser geschützt werden. Soziale Isolation soll aber vermieden werden.
  • Privatreisen
    Private Reisen, auch Besuche bei Verwandten sollen unterbleiben.
  • Hotels
    Touristische Übernachtungen werden bundesweit einheitlich untersagt. Dienstreisen sind möglich.
  • Gastronomie
    Alle gastronomischen Betriebe dürfen nicht öffnen. Außer-Haus-Verkauf und Lieferung von Speisen bleibt erlaubt.
  • Freizeit
    Sämtliche Einrichtungen der Unterhaltung und Freizeit müssen schließen. Dazu zählen explizit Theater, Opern, Konzerthäuser, Kinos, Freizeitparks, Bäder.
  • Körperpflege
    Geschäfte im Bereich Körperpflege, wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios müssen schließen. Friseure dürfen weiterhin öffnen.
  • Gesundheit
    Physio-, Ergo- und Reha-Einrichtungen bleiben weiterhin offen.
  • Sexgewerbe
    Sämtliche Geschäfte im Prostitutionsbereich, wie Bordelle, Swingerclubs usw. müssen schließen.
  • Einzelhandel
    Groß- und Einzelhandel-Geschäfte dürfen öffnen, maximal 1 Kunde pro 10 m² Geschäftsfläche dürfen sich im Geschäft aufhalten.
  • Sport
    Sämtlicher Freizeit- und Amateursport muss ruhen. Im Profisport sind keine Zuschauer erlaubt.
  • Beruf
    Alle Unternehmen sind aufgefordert, ihren Mitarbeitern Home Office zu ermöglichen.

Die Einhaltung dieser Regelungen sollen Polizei und Behörden verstärkt kontrollieren.

Alle diese Maßnahmen zum Teil Lockdown sollen bis zum 30. November 2020 gelten.

Fazit

Es kommt  jetzt wieder auf uns alle an, diese Maßnahmen umzusetzen und die persönlichen Kontakte im Beruf und in der Freizeit auf das absolut notwendige zu reduzieren. Nur so ist möglich, die Corona Neuinfektion wieder in den Griff zu bekommen.

Ob es danach eventuell zu einer Verlängerung des Teil-Lockdows kommen muss, werden die Zahlen Ende November zeigen. Wenn Maskenmuffel, Coronaleugner und Covidioten weiter ihr Unwesen treiben können, dann werden alle darunter zu leiden haben, denn dann ist davon auszugehen, dass die o.g. Maßnahmen auch über Weihnachten hinaus gelten werden (müssen).

 

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