Flashmobs sind zulässig

Auch im Arbeitskampf dürfen Gewerkschaften diese als Streikmittel einsetzen.

Bereits im November kam das Bundesarbeitsgericht zu dieser Auffassung. Jetzt hat das Gericht seine Begründung dafür vorgelegt. Demnach dürfen Gewerkschaften auch neue Ideen und Methoden aufgreifen, um die Arbeitgeber unter Druck zu setzen, wenn man sonst dazu zu schwach wäre.
Man müsse nur klar erkennen können, wer den Flashmob initiert hat. Dazu würde es reichen, wenn Flashmob-Teilnehmer einen Gewerkschaftsbutton tragen. Schließlich müsse auch der Arbeitgeber wissen, wer ihm da die Hölle heiß macht.

Das paßt dem Arbeitgeberverband erwartungsgemäß nicht in den Kram. Deshalb will der Handelsverband (es ging im ursprünglichen Fall vor dem Arbeitsgericht um einen Flashmob im Einzelhandel) noch vor Weihnachten entscheiden, ob man die Sache vor das Bundesverfassungsgericht bringen → mehr lesen…

Spendenwahnsinn: Alle Jahre wieder.

Advent, Advent die Spendenindustrie brummt.

Alle Jahre wieder dreht die Spendenindustrie im Dezember zur Höchstform auf. Werbemails in elektronischer und papierener Form erreichen die Menschen zuhauf, TV- und Radio-Sender drücken auf die Tränendrüse und auch im gesellschaftlichen Leben in Stadt und Land versucht so mancher Spendeneintreiber sein Glück. Und da werden in Kindergärten, Schulen und Vereinen für mit Missions-Hintergedanken belasteten Aktionen wie „Weihnachten im Schuhkarton“ gesammelt.

Ob die einzelnen Aktionen sinnvoll sind oder nicht und ob das Geld auch da ankommt, wo es soll, wird nicht hinterfragt. Spenden als Advent-Event. Pünktlich nach Weihnachten und dem Abnehmen des Schmuck am Christbaum ist die Pest dann wieder für 11 Monate vorbei.

Seriöse Spendenorganisationen

Damit tun sich die seriösen Spendenorganisationen, die es gibt → mehr lesen…

Lohn wird abgeschafft: Null-Euro-Jobs kommen.

Die Ein-Euro-Jobs sind noch zu teuer, jetzt kommen Null-Euro-Jobs.

Was man bislang nur aus den USA kannte, soll nun auch in Deutschland Einzug halten: Hilfsbereite Servicekräfte an allen Ecken und Enden. Da wird beim Einpacken an der Supermarktkasse geholfen, einem die Tür aufgehalten, bei der Suche nach Sitzplätzen geholfen oder das Hotelzimmer aufgeräumt und immer ein freundliches Lächeln im Gesicht. Ach, was kann die Servicewüste Deutschland doch noch so vieles von Amerika lernen!?
Blöd nur, daß die freundlichen Servicekräfte komplett ohne Lohn arbeiten müssen. Ihre einzige Einnahmequelle: Das Trinkgeld.

Das soll es jetzt auch in Deutschland geben. Null-Euro-Jobber als Servicekräfte. Sie erhalten nur das, was die Leute ihnen freiwillig in Form von Trinkgeld geben. Kein Lohn oder Gehalt, keine Absicherung, → mehr lesen…

Solidaritätszuschlag ist verfassungswidrig

Das Finanzgericht in Niedersachsen ist der Auffassung, daß der Solidaritätszuschlag verfassungwidrig ist.

Nach der Ansicht der Finanzrichter verstößt der Solidaritätszuschlag spätestens seit 2007 gegen die Verfassung, weil der Soli ursprünglich als eine sogenannte Ergänzungszulage gedacht war. Als solche dürfte er jedoch nur zur Deckung von vorübergehender Bedarfsspitzen genutzt werden und deshalb auch nur vorübergehend erhoben werden. Der Soli wird aber bereits seit 1991 (mit Unterbrechung) eingetrieben.
Das niedersächsische Finanzgericht in Hannover hat deshalb das Bundesverfassungsgericht zur Klärung dieser Angelegenheit angerufen.

Gegen den Bescheid seines Finanzamtes über den Solidaritätszuschlag für das Jahr 2007 hatte ein 37-jähriger Angestellter aus dem Landkreis Osnabrück geklagt.

Man wird auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts warten müssen. In der Zwischenzeit jedoch wird hundertprozentig wieder allerlei Unsinn durch → mehr lesen…

Banker können auch anders

Bislang sind Banker vor allem durch Raffgier und auf den eigenen Vorteil bedachtes Handeln aufgefallen. Daß es auch anders geht, hat die Filialleiterin einer Bank im Raum Bonn gezeigt.

Über ein Jahr lang soll die Filialleiterin das Geld vermögender Kunden benutzt haben, um die Konten von weniger betuchten Kunden immer rechtzeitig vor anstehenden bankinternen Prüfungen auszugleichen. So sollten die überzogenen Konten der „armen Schlucker“ nicht auffallen.
Nach der Prüfung wurde das Geld dann wieder auf die Konten der eigentlichen Besitzer zurückgebucht. Allerdings gelang das nicht in jedem Fall. Teilweise waren Rückbuchungen nicht möglich, weil die Konten zu extrem überzogen waren. So entstand im Laufe der Zeit eine Differenz von 1,1 Mio. EUR.

Für diesen Schaden wurde die mittlerweile entlassene Filialleiterin → mehr lesen…

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