Hessenwahl: HR-Fernsehen zensiert Forum

Gefunden bei Weiterführende Literatur:

Der Hessische Rundfunk, seines Zeichens eine öffentlich-rechtliche TV-Anstalt, will während der Vorbereitung auf die Wahl in Hessen keine politische Meinungsäußerung in seinen Internet-Foren zulassen.

Bis zum 18. Januar gelten besondere Forenregeln:

Der Hessische Rundfunk steht als öffentlich-rechtlicher Sender in der besonderen Verantwortung, in Wahlkämpfen absolute Neutralität zu wahren. Das gilt auch für vom hr betriebene Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten. Wir bitten Sie daher um Verständnis für die Entscheidung, bis zur Landtagswahl am 18.1.2009 keine politischen Meinungsäußerungen in den Foren der hr-community zuzulassen.

Das ist Zensur und nach Art.5, Abs. 1 Grundgesetz verboten.
Stellt man sich so beim HR Demokratie vor!? Das Wahlvolk soll zwar brav seine GEZ-Gebühren abdrücken, sonst aber gefälligst das Maul halten.
Und → mehr lesen…

Kiewels TV-Diät wohl bald zu Ende

ZDF-Programmdirektor Bellut will Kiewel wieder auf den Bildschirm holen.

Nach ihrem Schleichwerbeskandal hätte Andrea Kiewel „Reue gezeigt“ und darf nach einem knappen Jahr Zwagspause wieder vor öffentlich-rechtliche Kameras, so Bellut.
Stellt sich nur die Frage, wie diese „Reue“ aussah bzw. an welche gemeinnützige Organisation Frau Kiewel die unrechtmäßig eingesackte Kohle überwiesen hat.

Andrea Kiewel war, nachdem bekannt wurde, daß sie einen PR-Vertrag mit Weight Watchers (WW), dem Hersteller von Diät-Futter und -Philosophie, hat und für das Anpreisen der Leistungen und Produkte von WW Kohle bekommt, vom ZDF auf die Straße gesetzt wurden. Besonders auffällig wurde ihre PR-Arbeit während eines Auftritts in der Sendung „Kerner“. Selbst dem sonst wenig auffassungsbegabten Kerner fiel auf, daß Kiewel etwas zu oft die Firma WW → mehr lesen…

GEZ doppelt und dreifach

Bürger zahlen dopelt und dreifach TV-Gebühren.

Zum 1. Januar wird vieles teurer in Deutschland. Nicht nur bei der Krankenversicherung wird kräftig hingelangt. Bekanntlich steigt der Beitragssatz auf 15,5% für alle Kassen, was für die allermeisten Versicherten eine kräftige Erhöhung bedeutet. Nein, auch die gehasste GEZ-Gebühr steigt um 95 Cent auf dann 17,98 EUR, pro Monat wohlgemeint.

Doch diese Summe reicht den öffentlich-rechtlichen Sendern nicht. Ständig werden neue „Empfangsarten“ erfunden, so daß man mittlerweile auch für ein Multimedia-Handy GEZ zahlen müsstemuß. Auch Internet-PCs stehen ganz oben auf der Liste der geldgierigen Sender. Es ist also nur eine Frage der Zeit, wann für den ersten Geschirrspüler GEZ-Gebühren fällig werde, nur weil dieser über ein Display verfügt.
Zumindest beim Internet-PC hat jetzt → mehr lesen…

Elke Heidenreich sendet jetzt im Internet

Elke Heidenreich wird ihre Buchempfehlungen ab sofort im Internet veröffentlichen.

Nach ihrem Rauswurf beim ZDF, hat Elke Heidenreich offenbar die Nase voll vom Fernsehen und gibt sich jetzt ganz modern. Auf litCOLONY.de wird in Zukuft ihre Literatursendung „Lesen!“ zu sehen sein. Heidenreich 2.0 sozusagen.

litCOLONY.de ist ein Literaturportal, das seinen Ursprung beim Kölner Literaturfestival „lit.Cologne“ hat. Schon bevor Eke Heidenreich beim ZDF rausgewurfen wurde, hatte man eine Zusammenarbeit mit ihr ins Auge gefaßt.
14 Sendungen sind zunächst geplant. Das Format der alten Fernsehsendung „Lesen!“ bleibt auch auf dem neuen Medium erhalten. Die Sendung kann man sich als Online-Video ansehen, mit dem Vorteil, daß man nicht von irgendwelchen Sendezeiten abhängig ist. Und da Literatursendungen im Fernsehen gern mal um Mitternacht herum → mehr lesen…

GEZ-Gebühr für Internet-PC unrechtmäßig

Die GEZ-Gebühr für Internet-PCs ist unrechtmäßig.

Zu dieser Auffassung kam das Verwaltungsgericht Wiesbaden. In den Vorschriften für eine Gebührenpflicht würden „neuartige Rundfunkempfänger“ (schöne Wortschöpfung der GEZ Bürokraten), wie PCs mit Internetanschluß, überhaupt nicht erwähnt. Deshalb könne nur indirekt auf eine Gebührenpflicht geschlossen werden.

Ein EDV-Fachmann hatte gegen die GEZ-Gebühr für seinen Internet-PC in der privaten Wohnung, den er nur für seine Arbeit nutzt, geklagt. Zwangs-PayTV-Gebühren zahlt er ja ohnehin für seine privaten Fernseher und Radios. Allein das würde den EDV-Fachmann bereits von der zusätzlichen Gebühr für den Internet-PC befreien, so das Gericht.

Weiter ist das Verwaltungsgericht der Meinung, daß schon der vernüftige Menschenverstand einem sagt, daß ein Rundfunkemfangsgerät ein Radio oder zumindest ein Gerät mit Empfangsteil ist, das auch zum → mehr lesen…

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