Stille Örtchen jetzt online

Gefunden bei Google Watch Blog:

Wer schon mal in der Situation war, wird die Seite loo2go zu schätzen wissen: Man ist in einer fremden Stadt und muß mal dringend dahin, wo man nur allein hin geht. Es sei denn man ist eine Frau. Denn die gehen ja bekanntlich immer zu zweit auf´s Klo 😉

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Über 11.000 öffentliche Toiletten in ganz Deutschland sind bei loo2go mittlerweile erfaßt. Jede einzelne kann online bewertet werden nach Sauberkeit, Wartezeit, Ausstattung und Personal und dafür dann eine Gesamtnote erhalten. Außerdem erfährt man die eventuell anstehenden Benutzungskosten.
Angezeigt werden die Toiletten-Standorte mithilfe von Google Maps.

Jeder, der selbst noch welche in seiner Heimatstadt oder woanders kennt, kann diese online eintragen. Damit man nie wieder lange suchen → mehr lesen…

File-Sharing-Nutzer können aufatmen

Gefunden bei law blog.

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Die Nutzer von Tauschbörsen können aufatmen. Das Herunterladen von Musik und Filmen wird nur noch bei „gewerblichem Ausmaß“ strafrechtlich verfolgt. Darauf haben sich die drei Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen verständigt.

Dabei gelten folgende Höchstgrenzen, um straffrei zu bleiben:

  • nicht mehr als 3.000 Dateien und
  • nicht mehr als 100 Filme zum Download anbieten

Als rechnerische Schadensgrenze wurden 3.000 EUR festgelegt, 1 EUR pro angebotener Datei.

Mit diesem Vorgehen wollen die NRW-Generalstaatsanwälte die Flut von Anzeigen gegen File-Sharing-Nutzer eindämmen. Diese Anzeigen kommen meist aus der Musik- und Pornoindustrie. Ziel dieser Anzeigen ist jedoch meist nicht die strafrechtliche Verfolgung der File-Sharing-Nutzer, sondern die Ermittlung der Kontaktdaten hinter den festgestellten IP-Adressen, um diese dann für eine kostenpflichtige Abmahnung zu nutzen. → mehr lesen…

Amazon macht Paypal Konkurrenz

Amazon startet den eigenen Bezahldienst „Checkout by Amazon“.

Dieser neue Bezahldienst soll auch anderen  Onlinehändlern offen stehen. Damit greift Amazon die Konkurrenten Ebay und Google an. Diese betreiben mit Paypal und Google Checkout eigene Bezahldienste.

Amazon Checkout soll alle wichtigen Funktionen, wie Blitzkauf mit „One Click“, Versandkostenverwaltung, Paketverfolgung, Steuerberechnung und Sonderangebote, abdecken.
Mit dem Service „Amazon Simple Pay“ können Amazon-Kunden ihre Daten, wie Adresse, Kreditkarten- oder Kontodaten, auf anderen Homepages benutzen. Damit können Onlinehändler ihren Kunden eine Alternative zum weit verbreiteten Paypal anbieten.
Ebay hatte in letzter Zeit versucht, für sein Paypal eine Monopolstellung durchzudrücken und hatte die parallele Verwendung von Google Checkout untersagt. Dagegen regte sich jedoch heftiger Widerstand.

Zur Zeit ist „Checkout by Amazon“ nur in den USA  → mehr lesen…

Wird Wikipedia gegen Google Knol bestehen?

Google hat in dieser Woche seine Wissensplattform Knol gestartet.

Die Abkürzung Knol steht dabei für knowledge =  Wissen. Zunächst gibt es Knol nur auf englisch, eine deutsche Version ist noch nicht verfügbar.

Im Gegensatz zu Wikipedia, wo Jeder, der sich dazu berufen fühlt, sein Wissen oder Unwissen auf den Artikelseiten verewigen kann, stammen die Beiträge bei Knol von einzelnen Autoren, deren Namen im Titel deutlich erkennbar sind. Die Nutzer von Knol können zwar auch ihre Einwände oder Kritiken anbringen, ob diese allerdings freigeschaltet werden, entscheidet der Autor des jeweiligen Artikels. Dadurch sind die Artikel bei Knol mehr oder weniger statisch, die Dynamik eines Wikipedia-Artikels fehlt. Ob das nun besser oder schlechter ist, wird die Zukunft zeigen müssen.

Google versucht mit → mehr lesen…

Für Livestreams braucht man Rundfunklizenz – Update

Die Landesmedienanstalten wollen kontrollieren, wer im Internet Livestreams anbietet.

Denn wer solche Livestreams ins Internet stellt, braucht dafür zukünftig eine klassische Rundfunk- bzw. Fernsehlizenz. Bayern geht -wie immer bei unsinnigen Sachen- voran und will schon ab August seine Landesmedienanstalt das Netz kontrollieren lassen. Die restlichen Bundesländer wollen folgen.

Der neue Rundfunkstaatsvertrag sieht vor, daß Livestreams, die mehr als 500 Nutzer gleichzeitig erreichen können, eine Rundfunklizenz brauchen. Kosten dafür zwischen 200 EUR und 5.000 EUR.
Dabei streiten sich noch die Zuständigen, was überhaupt unter diese neuen Lizenzbestimmungen fällt. Während einige der Auffassung sind, daß z.B. eine Webcam nicht darunter fällt, obwohl mehr als die 500 Nutzer darauf zugreifen können, wäre die Vereinssitzung live ins Internet übertragen sehr wohl Rundfunk und soll → mehr lesen…

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