Nazis außer Rand und Band

Der Mob tobt auf der Straße und bedroht die Gesellschaft.

Wer derzeit in Sachsen Urlaub macht, kommt um den Eindruck „Alles so schön braun hier“ nicht herum. Die Rechtsradikalen und ihre Unterstützer und Sympathisanten übernehmen langsam aber sicher das Zepter. Das dürfen wir nicht zulassen.

Man muß Angela Merkel nicht mögen. Gründe zu suchen, um für die Kanzlerin so etwas wie Sympathie zu empfinden, dürfte äußerst schwer bis unmöglich werden. Trotzdem haben die Buhrufe, die heute gegen Merkel bei ihrem Besuch in Sachsen erschallten, eine besondere Güte.

Angela Merkel besuchte heute, nach Tagen des Schweigens, die Flüchtlingsunterkunft im sächsischen Heidenau, vor deren Tür am Wochenende die Rechtsradikalen aufmarschiert sind und gewalttätig geworden sind. Heute beim Besuch der Kanzlerin pfiffen → mehr lesen…

Guantanamo-Schließung kommt, vielleicht

Obama hat sein Versprechen, Guantanamo zu schließen, bis heute nicht eingelöst.

Barack Obama war als Präsidentschaftskandidat angetreten, um alles besser zu machen als Amtsvorgänger George W. Bush. Das war eigentlich nicht schwer, denn Kriegsverbrecher Bush hat alles dafür getan, um die USA aus der Wertegemeinschaft der Welt herauszubrechen. Er führte Angriffskriege, belog die UNO, scherte sich nicht um Völker- und Menschenrechte und erschuf das Lager Guantanamo. Die USA gehören damit längst selbst zur Achse des Bösen.

Lager Guantanamo

Guantanamo wurde 2002 auf der Guantanamo Bay Naval Base, einem Marinestützpunkt der US Navy in der Guantánamo-Bucht auf Kuba, eröffnet. Zur Zeit befinden sich ca. 116 Menschen als Gefangene in diesem Lager. Es ist ein rechtsfreier Raum.

Hier halten die USA Menschen → mehr lesen…

Diese Leistungen bekommen Flüchtlinge wirklich

CSU-Politiker wettern gegen die Versorgung der Flüchtlinge.

Der Innenminister Bayerns, Joachim Herrmann (CSU), will das Taschengeld kürzen, das Flüchtlinge in Deutschland zusätzlich zur Verpflegung und Unterkunft bekommen. Dieses Taschengeld würde nur weitere Flüchtlinge anlocken und deshalb soll es gestrichen werden.

Die Polit-Kamikaze der CSU

Mal wieder ein Spinner der CSU, will man meinen. Leider bekommen die bayrischen Polit-Kamikaze – gerade an einem Wochenende – die volle mediale Aufmerksamkeit. Und so verfestigt bei vielen Sprücheklopfern aus der Stammtisch-Liga der falsche Eindruck, Flüchtlinge würden tatsächlich in Saus und Braus leben, und diese spätrömischen, dekadenten Zustände würden dafür sorgen, daß Flüchtlinge allein deshalb den Todesmarsch übers Mittelmeer antreten, um hier sämtliche finanziellen Anreize mitzunehmen. Eine weitere Verfestigung der Ablehnung von Flüchtlingen und → mehr lesen…

Demokratie in Gefahr

Verfassungsschutz und Bundesanwaltschaft versagen komplett.

25 Jahre nach dem Ende der DDR gleichen sich die Verhältnisse in Ost und West tatsächlich an. Allerdings nicht, wenn man die Lebensbedingungen und -umstände als Maßstab heranzieht. Auch nicht, wenn man sich die Ungleichheit bei der Entlohnung für gleiche Arbeit in den alten und neuen Bundesländern ansieht.

In all den Jahren hat man nur in einem Punkt Gleichheit herstellen können. Die heutige Bundesrepublik Deutschland, das wiedervereinigte Land, gleicht in Puncto Sicherheitspolitik und Überwachung immer mehr der Deutschen Demokratischen Republik in den Monaten vor der friedlichen Revolution im Herbst 1989.

Verfassungsschutz auf dem rechten Auge blind

Es gibt das geflügelte Wort von der BRD als DDR 2.0., und darin steckt leider viel Wahres. Wir müssen → mehr lesen…

BVerfG kippt Herdprämie

Das Bundesverfassungsgericht stoppt das Betreuungsgeld.

Verfassungswidrig, so lautet die Entscheidung der Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Das Betreuungsgeld, wie die #Herdprämie offiziell genannt wird, verstößt gegen das Grundgesetz, weil der Bund gar keine Gesetzgebungskompetenz für eine bundesweite Herdprämie hat.

In der Pressemitteilung des BVerfG zum Urteil (vom 21. Juli 2015 – 1 BvF 2/13) heißt es:

Dem Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld. Die §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, die einen Anspruch auf Betreuungsgeld begründen, sind daher nichtig.
Sie können zwar der öffentlichen Fürsorge nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG zugeordnet werden, auf die sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes erstreckt. Die Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG für die Ausübung dieser Kompetenz

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