EuGH bekräftigt „Recht auf Vergessenwerden“
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, daß jeder EU-Bürger das Recht hat, im Internet vergessen zu werden.
Das dürfte für Google, Yahoo, Bing und Co. ein echtes Problem werden. Nach dem heutigen Entscheid des EuGH hat jeder Bürger ein Recht auf Vergessenwerden im Internet. Konkret bedeutet das, daß die Suchmaschinen alte und unzutreffende Informationen in ihren Datenspeichern löschen müssen, wenn ein Betroffener dies wünscht. Solche Informationen dürfen nicht mehr in den Suchergebnissen auftauchen, wenn sie die Persönlichkeitsrechte des betroffenen Personen verletzen.
Der EuGH begründet dies mit dem umfassenden Bild, das Suchergebnisse im Internet über eine bestimmte Person abliefern können. Die Suchergebnisse seien das Ergebnis der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Deshalb können die Suchmaschinen verpflichtet werden, diese personenbezogenen Informationen nicht mehr über → mehr lesen…